31 August 2006

Deutsche Autofahrer verlassen sich auf ihre Werkstatt

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Nur rund zehn Prozent der Werkstatt-Kunden schauen bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten an ihren Fahrzeugen auf den Preis. Das ergab eine repräsentative Studie der TÜV Rheinland Group in Kooperation mit ABH Marketingservice Köln.

90 Prozent der Befragten verfügen über ein großes bis sehr großes Vertrauen zu ihrer Servicestätte, 60 Prozent würden sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

Der wichtigste Grund für die Wahl einer bestimmten Reparatur- und Wartungsstätte ist der Kaufort. Dabei haben die Vertragswerkstätten mit 54 Prozent der Befragten Autofahrer die Nase vorn.
Von den verbleibenden 46 Prozent entscheidet sich die Mehrheit für Freie Werkstätten, gefolgt von Autocentern und Fachmärkten.

Vertragswerkstätten profitieren von ihrer Stammkunden-Beziehung sowie Kompetenz und Qualität, Freie Werkstätten sammeln Punkte durch eine persönlich aufgebaute Beziehung, aber auch durch Preis- und Lage-Aspekte, die bei den Fachmärkten gleichwohl einen hohen Stellenwert besitzen.

Trotz ihrer Treue: Anspruchslos sind die Kunden nicht; Zusatzangebote sind gefragt. Die Top Ten der gewünschten zusätzlichen Angebote führt ein "fester Ansprechpartner" mit 88 Prozent an.
Es folgen bargeldlose Zahlung, Ersatzwagen, zeitwertgerechte Reparatur, bevorzugte Termingewährung, Hol- und Bring-Service, Bonus-Systeme, Innenreinigung, verschiedene Öl-Qualitäten und der Einbau von aufbereiteten oder gebrauchten Teilen.

Dabei sind Frauen, jüngere Fahrer sowie Autofahrer aus den neuen Bundesländern stärker an solchen Zusatz-Dienstleistungen interessiert. Das gilt auch für so genannte Nice-to-have-Offerten: Hier stehen Räderwechsel beim Kunden, attraktiver Warteraum und Reifeneinlagerung ganz oben auf der Wunschliste.

Fazit: Service-Angebote, die über das Kerngeschäft Wartung, Inspektion und Verschleißreparatur hinausgehen, werden immer wichtiger, um Kunden längerfristig zu binden.

19 August 2006

Zitat der Woche

"Deiche bauen ist besser als darauf hoffen,
dass die Flut allmählich Vernunft annimmt."

Hans Kasper

11 August 2006

Werkstatt darf Kunden nicht mit Übernahme der Selbstbeteiligung locken


Entscheidung des OLG Frankfurt

Eine Werkstatt darf Kunden nicht mit dem Versprechen werben, einen Teil ihrer Selbstbeteiligung bei einem Teilkasko-Schaden zu übernehmen.

Laut einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, auf das der "Anwalt-Suchservice" hingewiesen hat, ist dies ein versuchter Versicherungsbetrug und ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb, da der daraus resultierende Preisvorteil eigentlich der Versicherung zustehe (Az. 6 U 7/06).

Im konkreten Fall bot der Inhaber einer Autoglas-Reparaturwerkstatt seinen Kunden an, einen Teil der Selbstbeteiligung zu übernehmen, wenn sie ihre Scheibe bei ihm reparieren oder austauschen ließen.

Die Versicherung wurde über diesen Deal im Unklaren gelassen, wodurch sie nach Ansicht des Gerichts über den für die Versicherungsleistung relevanten Preis getäuscht wurde.

06 August 2006

Zitat der Woche

"Die Dinge sind nie so,
wie sie sind.
Sie sind immer das,
was man aus ihnen macht."

Jean Anouilh