26 Oktober 2007

ADAC-Kundenzufriedenheits-Studie 2007

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Porsche baut in den Augen seiner deutschen Kunden die besten Autos. Wenn es um die Zufriedenheit mit dem Werkstattservice geht, hat Subaru die Nase vorn.
In der Gesamtauswertung der ADAC-Kundenzufriedenheits-Studie gewinnt Subaru knapp vor Porsche und Honda. Damit hat erstmals ein deutscher Hersteller einen Platz auf dem Siegertreppchen erobert. An der aktuellen Untersuchung der ADACmotorwelt beteiligten sich exakt 55 849 Leser.

Im ersten Teil der zweigeteilten Leserumfrage ging es darum, welche Marke die Autos baut, mit denen die deutschen Autofahrer am zufriedensten sind. Das Ergebnis: Porsche gewinnt zum dritten Mal in Folge vor Subaru und Jaguar. Die Briten haben sich in den vergangenen Jahren stetig nach oben gearbeitet. Hinter dem Spitzentrio behaupten sich Honda und BMW, während Toyota (inklusive der Marke Lexus) mit jedem Jahr etwas weiter zurückfällt. Viel Boden gewonnen hat Mercedes und ist jetzt im hinteren Mittelfeld positioniert.

Im zweiten Fragenkomplex standen die Erfahrungen mit dem Werkstattservice des jeweiligen Herstellers im Mittelpunkt. Neben der Qualität der Arbeiten und den Kosten war nach der Freundlichkeit der Mitarbeiter und nach der Kompetenz der Beratung gefragt. Subaru auf Rang eins führt den japanischen Sechserpack mit Toyota, Mitsubishi, Honda, Mazda und Daihatsu an. Die deutschen Automobilhersteller liegen überwiegend im Mittelfeld: BMW vor Audi, Opel vor Ford, Porsche nur auf Rang acht. Mercedes, im vergangenen Jahr noch Viertletzter, klettert in der Werkstattbeurteilung um sechs Plätze nach oben. Schlusslicht in der Service-Wertung ist Smart vor Renault.

Gesamtergebnisse: ADAC-Kundenzufriedenheits-Studie 2007

Einzelergebnisse: Marke und Werkstatt

19 Oktober 2007

Zitat der Woche

"Wer sich nicht bewegt, wird nichts bewegen."

Joachim Meisner

12 Oktober 2007

Wie lange gilt ein Auto als Neuwagen?

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Je länger ein Auto beim Händler auf dem Hof steht, desto weniger darf er als Neuwagen verkauft werden. Längere Lagerzeiten können durchaus dazu führen, dass ein Fahrzeug seine Neuwageneigenschaft verliert und der Händler den auf den Kauf eines Neuwagens gerichteten Vertrag mit einem solchen Fahrzeug nicht erfüllt hat. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Oktober 2003 (AZ: VIII ZR 227/02) sei ein Fahrzeug zwölf Monate ab Herstellung nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen. Falls es aufgrund der längeren Standzeit bereits Mängel aufweist, verliere das Fahrzeug sogar noch früher seine Neuwageneigenschaft.

Lege man diese Rechtsprechung zugrunde, hätte der Händler im Fall einer zweijährigen Lagerdauer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, stellt der ACE fest. Außerdem habe er hinsichtlich der Neuwageneigenschaft eine falsche Zusicherung abgegeben. Dementsprechend könne man wahlweise Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), Minderung (angemessene Herabsetzung des Kaufpreises) oder Schadenersatz verlangen, es sei denn, man hätte den Ladenhüter in Kenntnis der langen Lagerdauer ohne Vorbehalt abgenommen.

Quelle: Auto Club Europa (ACE)

05 Oktober 2007

Zitat der Woche

"Nur wenige Führungskräfte sehen ein,
dass sie letztlich nur eine Person führen müssen,
nämlich sich selbst!"

Peter F. Drucker