30 Mai 2008

KBA greift im DPF-Streit ein

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Artikel aus kfz-betrieb online:

Weil der Austausch der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Dieselpartikelfilter nicht wie gewünscht vorangeht, schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun die betroffenen Halter direkt an. Dies teilte der Präsident des KBA der Pressestelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit. Die ersten Schreiben sollen am 23. Mai herausgehen, die Aktion in der 22. Kalenderwoche abgeschlossen sein.

Obwohl das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Autoteilehandel (GVA) nach dem Bekanntwerden der Funktionsuntüchtigkeit einiger Filter eine Kulanzregelung angeboten und offensiv beworben haben, hatten die Verbraucher bisher nur in geringem Maße die Möglichkeit genutzt, die Filter kostenlos auszutauschen.

In dem Schreiben wird auch auf die von Kfz-Gewerbe und Autoteilehandel angebotene verbraucher- und umweltfreundliche Lösung hingewiesen. Das KBA empfiehlt, sehr rasch von der Austauschmöglichkeit Gebrauch zu machen, um auch künftig von den Steuervorteilen und von der Umweltplakette profitieren zu können. Sollte es derzeit noch keinen funktionierenden Ersatzfilter gibt, bekämen die Halter in ihrer Werkstatt einen Gutschein, den man einlösen könne, sobald ein geeigneter Filter lieferbar ist.

Steuervorteile in Gefahr

Das KBA unterstreicht seine Empfehlung mit dem Hinweis, dass die Beibehaltung der Steuerbegünstigung und die Zuteilung der Umweltplakette nur gerechtfertigt sind, wenn die Kulanzregelung zum Austausch der Filter auch in Anspruch genommen wird. Bei einer zu geringen Beteiligung an der Umtauschaktion behalte sich die Bundesregierung vor, die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.

Der ZDK hat seine Mitgliedsbetriebe in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Kunden einen rechtlichen Anspruch auf für ihn kostenlosen Austausch hat, "unabhängig davon, ob die Werkstatt ein Verschulden trifft". Die Werkstatt kann bei ihrem Lieferanten Rückgriff nehmen. Zur Erleichterung des Abwicklungsprocederes zwischen Werkstatt und Ersatzteilhändler hat der Verband eine Kostenübernahmeerklärung (analog der seit vielen Jahren bekannten Reparaturkostenübernahmeerklärung) erarbeitet. Der Gesamtverband Autoteilehandel (GVA) wurde diesbezüglich informiert.

"Lassen Sie uns gemeinsam die Chance nutzen, die Rußpartikelfilteraffäre auf Basis der Kulanzregelung schnellstmöglich abzuarbeiten. Dies verhindert unangenehme und teure rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Werkstatt und Kunde einerseits sowie Werkstatt und Teilehandel andererseits", heißt es in einem Rundschreiben an die Verbandsorganisation.

Weitere Hilfe finden Werkstätten auf der Internetseite von ZDK und Deutscher Umwelthilfe (URL: http://www.diesel-filter-tausch.de/)

Quelle: kfz-betrieb online

23 Mai 2008

Zitat der Woche

„Gute Manager sind gelegentlich in Eile,
aber sie sind nie in Hast.“

Ewel, Eberhard

16 Mai 2008

Urteil: "Turboloch" bei Automatik-Auto ist kein Mangel

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Entscheidung des Münchner Landgerichts

Diesel-Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und Turbolader können nicht an den Händler zurückgegeben werden, weil sie verzögert anfahren.

Das Münchner Landgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrzeughalters ab, der seinen Leasingvertrag auflösen wollte und dem Hersteller arglistige Täuschung unterstellte (Az: 29 O 6962/07).



Ein Münchner Rechtsanwalt hatte einen PS-starken Wagen mit Dieselmotor und Turbolader geleast, der nach Angaben des Landgerichts etwa eine halbe Sekunde verzögert anfuhr. Dieses sogenannte „Turboloch“ entspreche nach Aussage eines Gerichtssachverständigen dem Stand der Technik und sei seit 30 Jahren eine bekannte Schwäche bei Automatikgetrieben, argumentierte das Gericht. Die Richter konnten daher keine Täuschung des Klägers erkennen.

Quelle: AUTOHAUS Online

09 Mai 2008

Zitat der Woche

„Wer seinen eigenen Weg kennt,
schließt sich keiner Karawane an.“

arabisches Sprichwort

02 Mai 2008

GTÜ warnt vor der "tickenden Bombe" Stoßdämpfer


Stoßdämpfer sind eigentlich Schwingungsdämpfer. Sie sind Metallhülsen, in denen ein beweglicher Kolben die Belastungen der Karosserie abfedert und die Räder regelrecht auf die Straße drückt. Den nötigen Widerstand gewährleistet eine Kolbenfüllung mit Öl oder Stickstoff bei einem Druck bis 25 bar.

Die Dämpfer verschleißen mit der Zeit und werden undicht – entsprechend ihrer Beanspruchung durch Fahrweise, Beladung, Bodenunebenheiten oder Bordsteinkanten eben etwas schneller. "Ihre Wirkung lässt dabei jedoch schleichend nach, so dass man sich daran gewöhnt und in Extremsituationen einer plötzlichen Gefahr ausgesetzt ist", warnt die Stuttgarter Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). 



Verwiesen wird dabei auf konkrete Ergebnisse einer Studie des Instituts für Verkehr und Umwelt: Demnach weisen heute rund 15 Prozent aller Fahrzeuge bei Untersuchungen defekte Stoßdämpfer auf.

Über 50 Prozent der Unfälle von Fahrzeugen, die mehr als zehn Jahre bzw. 150.000 km gefahren wurden, sind durch defekte Stoßdämpfer (mit-) verursacht. Wie so häufig, werden ältere bzw. Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen dann auch noch von Fahranfängern gefahren, denen es außerdem an Praxis und entsprechender Einschätzung der technischen Defizite mangelt. 



Defekte Stoßdämpfer beeinträchtigen auch Sicherheitssysteme



"Die meisten Fahrer sind ganz besonders überrascht, dass defekte Stoßdämpfer sogar schon bei niedrigen Geschwindigkeiten den Bremsweg enorm verlängern", stellt die GTÜ fest. Typisch sei beim Bremsen auch das "Nicken/Abtauchen" des Fahrzeugs nach vorn. Abgenutzte Stoßdämpfer vermindern die Bodenhaftung, die Spurtreue und Kurvenstabilität. Dies führe zu gefährlichem Schlingern, insbesondere beim Spurwechsel und in Kurven. Zudem reagiere das Fahrzeug empfindlicher auf Seitenwind. Beim Beschleunigen und beim Überqueren von Bodenwellen komme es zum „Aufschaukeln“. Bei großen Bodenunebenheiten schlagen die Stoßdämpfer durch.



Defekte Stoßdämpfer beeinträchtigen nach Angaben der GTÜ-Ingenieure jedoch auch die Funktionstüchtigkeit elektronischer Fahrwerkskomponenten wie ABS, ASR, DSC, ESP und Co. Ferner wird das Reifenprofil stärker und ungleichmäßiger abgenutzt. Verminderten Fahrkomfort, unruhiges Fahrverhalten und Lenkradflattern mögen die Autofahrer ja noch unbeschadet wegstecken, aber spätestens ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung bringe den Fahrzeuglenker "in allergrößte Gefahr".



Schnelltests zur ersten Selbstdiagnose



Der berühmte Wipptest mit dem Nachschaukeln bringe heute allenfalls einen Hinweis auf Totalausfälle von Stoßdämpfern. Vielmehr rät die GTÜ zu regelmäßiger Sichtkontrolle auf Ölaustritt am Stoßdämpfer sowie auf unregelmäßig abgefahrene Reifen.

Der Expertentipp: "Achten Sie auch verstärkt auf ungewohnte Effekte beim Fahren wie Radspringen mit lautem Rattern und Lenkradflattern. Und beobachten Sie das Bremsverhalten auf das typische Nicken".

Spätestens nach 60.000 bis 80.000 km oder sobald einem ein ungewohntes Fahrverhalten auffällt, sei es an der Zeit, einen professsionellen Stoßdämpfercheck auf dem Prüfstand in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Wird dabei ein Stoßdämpferdefekt festgestellt, sollten die Dämpfer stets paarweise pro Achse ausgetauscht werden.

Quelle: GTÜ