30 Januar 2009

Vorsicht bei Werbung mit der Umweltprämie

.
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass bei Werbung mit der Umweltprämie einige Dinge beachtet werden sollten, um wettbewerbsrechtlichen Fallstricken zu entgehen:

Nicht ausreichend ist es, beispielsweise pauschal einen rabattierten Endpreis anzugeben, der bereits um die Höhe der Verschrottungsprämie vermindert ist. Denn ohne Hinweis darauf, dass eine staatliche Prämie im Endpreis berücksichtigt wird, deren Inanspruchnahme an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, könnte eine solche Endpreiswerbung wettbewerbswidrig sein.

Wer also mit der Umweltprämie wirbt, sollte ausdrücklich auf die staatliche Förderung hinweisen, um den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um eine von dem Hersteller oder Händler gewährte Vergünstigung. Zur Sicherheit ist weiterhin zu empfehlen, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie in der Werbung anzugeben, also beispielsweise dass

1. nur natürliche Personen begünstigt sind,

2. der Nachweis der Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Altfahrzeugs durch einen staatlich anerkannten Demontagebetrieb zu erbringen ist,

3. das Altfahrzeug für mindestens 1 Jahr auf den Namen des Halters in Deutschland zugelassen sein muss und

4. Personenidentität zwischen dem Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens bestehen muss.

Außerdem ist zu beachten, dass als Endpreis in der Werbung der Betrag anzugeben ist, den der Kunde an den Kfz-Händler tatsächlich entrichten muss. Übernimmt der Händler nicht für seine Kunden die Abwicklung der Beantragung der Umweltprämie bei dem BAFA und die Abwicklung der Verschrottung des Altautos mit dem Demontagebetrieb, sollte in jedem Fall von einer um die Umweltprämie verminderten Endpreiswerbung abgesehen werden. Denn in diesem Fall verlangt der Händler tatsächlich den um 2.500 Euro höher liegenden Verkaufspreis, während sich der Kunde die staatliche Vergünstigung an anderer Stelle selbst holen muss. Die betreffende Endpreiswerbung könnte deshalb irreführend sein.

Im Zweifelsfall sollten die werbenden Unternehmen vor Freischaltung der betreffenden Maßnahmen juristische Beratung einholen.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

23 Januar 2009

Zitat der Woche

„Wenn wir uneins sind,
gibt es wenig, was wir tun können.
Wenn wir uns einig sind,
gibt es wenig, was wir nicht tun können!“

John F. Kennedy

16 Januar 2009

Praktische Umsetzung der „Umweltprämie“ geklärt

.
Die Details für die Umsetzung der von der großen Koalition beschlossenen Abwrackprämie sind geklärt. Neuwagenkäufer erhalten eine staatliche Vergütung für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit.

Um das Geld zu bekommen, muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und in diesem Jahr einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden.

Für die Kunden ist Eile geboten! Denn die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die Maßnahme des Konjunkturpakets stellen laut Mitteilung die absolute Obergrenze dar. Sind diese Mittel erschöpft, gibt es auch keine Abwrackprämie mehr!

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

09 Januar 2009

Zitat der Woche

„Wer zu lange zögert, bevor er einen Schritt macht,
verbringt vielleicht sein ganzes Leben auf einem Bein.“

Anthony de Mello

02 Januar 2009

So bleiben Ihre Kunden treu

.
Da die Angebote immer ähnlicher werden und die Entscheidung des Kunden für oder gegen einen Anbieter oftmals nur von „Kleinigkeiten“ abhängt, sollten wir uns immer wieder einmal mit der Frage beschäftigen, was wir tun können, um eben diese „Kleinigkeit“ mehr für den Kunden zu bieten.

Hier einige Anregungen dazu:

Machen Sie kundenorientiertes Denken und Handeln zu Ihrer Unternehmensphilosophie. Denn wenn sich das Angebot nur wenig unterscheidet, sind die Beziehungen von Mensch zu Mensch der entscheidende Faktor.

Zeigen Sie Ihren Kunden immer wieder, wie wichtig sie Ihnen sind. Einladungen zu Events, kleine Überraschungen zwischendurch oder ein einfaches Danke nach einem Besuch erhöhen die Bindung des Kunden zu Ihrem Unternehmen.

Legen Sie Wert auf einen hohen Service-Level und nehmen Sie Ihre Kunden und deren Anliegen ernst. Wer auch bei Reklamationen auf offene Ohren stößt und auf seine Fragen kompetente und freundliche Antworten erhält, bleibt eher treu.

Sammeln Sie alle relevanten Informationen über Ihre Kunden und stimmen Sie Ihre Maßnahmen auf die spezifischen Kundenbedürfnisse ab. So fühlt sich der Kunde nicht als „Nummer“ sondern individuell betreut und verstanden.

Arbeiten Sie nicht nach dem Gieskannenprinzip. Segmentieren Sie wenn möglich Ihre Kunden nach deren Besuchsverhalten und sprechen Sie Ihre Stammkunden öfter an.

Um die Beziehungen zu den loyalen Kunden optimal zu gestalten, bieten Sie Ihnen Mehrwerte zum Beispiel in Form von Kundenbindungsprogrammen wie Kundenkarten, Bonusprogramme und Treueangebote.

Aggressive Kundengewinnungs-Maßnahmen können Stammkunden verärgern. Stellen Sie deshalb sicher, dass auch Ihre bestehenden Kunden von attraktiven Angeboten erfahren und davon profitieren können.