Mit einem Mix von Maßnahmen und neuen Anreizen soll das Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 erreicht werden.
Das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ umfasst im Einzelnen folgende Punkte:
- Verdopplung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos von fünf auf zehn Jahre.
Das soll für alle bis Ende 2015 zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge gelten, die elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer haben. - Die Forschung vor allem bei der Batterietechnik soll bis 2013 mit einer Milliarde Euro zusätzlich gefördert werden.
- Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass E-Autos beim Kauf nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen. Bisher sind E-Autos im Schnitt bis zu 9.000 Euro teurer, was bei der privaten Nutzung von Dienstwagen und der daraus resultierenden Versteuerung als geldwerter Vorteil von Nachteil wäre.
- Die Bundesregierung will mit gutem Beispiel vorangehen: Zehn Prozent aller neu gekauften oder gemieteten Autos für den Regierungs-Fuhrpark sollen E-Autos sein.
- Kommunen sollen die Mitbenutzung von Busspuren erlauben können.
Auch Fahrspuren nur für E-Autos sollen möglich sein. - Sonderparkflächen für E-Autos, die so eine „Parkplatz-Garantie“ und möglicherweise kostenlose Parkzonen in Städten bekommen könnten.
- Wechselkennzeichen: Wer ein E-Auto als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können. Dann wäre nur für ein Fahrzeug die Versicherungsprämie fällig."