„Die Zukunft erwartet man nicht,
man geht ihr entgegen!“Colsalvatico, Tullio
26 Dezember 2008
Zitat zum Jahresende
Datum:
Freitag, Dezember 26, 2008
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Zitate
19 Dezember 2008
12 Dezember 2008
Urteil: Quietschende Bremse rechtfertigt Rückabwicklung des Kaufvertrags
.
Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig
Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig. (Az. 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196).
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ein Fahrzeug im Wert von rund 75.000 Euro erworben. Nach einigen Wochen bemerkte sie bei Nässe wiederholt ein Quietschen der Bremsen. Dieses ließ erst nach 15 bis 20 Minuten Fahrt nach. Um das Problem zu beheben, gab sie das Fahrzeug in einem Zeitraum von acht Monaten fünf Mal zu Reparaturversuchen in die Werkstatt. Auch nach diesen Werkstattbesuchen trat immer noch ein deutliches Quietschen der Bremsen auf. Deshalb verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Oberlandesgericht Schleswig stimmte der Klägerin zu. Nach Ansicht des Gerichts stellen quietschende Bremsen zwar nur einen Komfortmangel dar, weder Sicherheit noch Funktion sind davon beeinträchtigt. Dennoch kann eine solche Beeinträchtigung einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem sehr wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt, erklärte der ADAC.
Quelle: Auto-Reporter.Net
Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig
Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig. (Az. 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196).
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ein Fahrzeug im Wert von rund 75.000 Euro erworben. Nach einigen Wochen bemerkte sie bei Nässe wiederholt ein Quietschen der Bremsen. Dieses ließ erst nach 15 bis 20 Minuten Fahrt nach. Um das Problem zu beheben, gab sie das Fahrzeug in einem Zeitraum von acht Monaten fünf Mal zu Reparaturversuchen in die Werkstatt. Auch nach diesen Werkstattbesuchen trat immer noch ein deutliches Quietschen der Bremsen auf. Deshalb verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Oberlandesgericht Schleswig stimmte der Klägerin zu. Nach Ansicht des Gerichts stellen quietschende Bremsen zwar nur einen Komfortmangel dar, weder Sicherheit noch Funktion sind davon beeinträchtigt. Dennoch kann eine solche Beeinträchtigung einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem sehr wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt, erklärte der ADAC.
Quelle: Auto-Reporter.Net
Datum:
Freitag, Dezember 12, 2008
Labels:
Urteile
05 Dezember 2008
Zitat der Woche
„Wenn der Wind des Wandels weht,
bauen die Einen Schutzmauern,
die Anderen bauen Windmühlen.“(chin. Weisheit)
Datum:
Freitag, Dezember 05, 2008
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