25 Dezember 2009

Zitat zum Jahresende

„Um Erfolg zu haben,
muss man aus dem Wollen schöpfen.“

Kuno Klaboschke

18 Dezember 2009

Fröhliche Weihnachten

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien
ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest,
Zeit zur Entspannung,
Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge
sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.

Herzliche Grüße

Brian Hock


11 Dezember 2009

Podcast: Interim- und Projektmanagement im Autohaus

Neue Herausforderungen erfordern Erfahrung und ausgeprägte Führungsqualitäten. Sei es die Neuausrichtung eines Standortes, eine Krisensituation des Unternehmens oder die unerwartete Vakanz innerhalb des Autohauses bzw. der Autohausgruppe - der unternehmerische Erfolg steht und fällt mit der richtigen Führungskraft.

Nicht immer können Führungspositionen mit Mitarbeitern aus den eigenen Reihen optimal besetzt werden. Und nur selten lassen sich die geeigneten Führungspersönlichkeiten von heute auf morgen rekrutieren.

Ein externer Interim- und Projektmanager mit langjähriger Erfahrung im Automobilhandel könnte für Sie in einer solchen Situation die Lösung darstellen.

In diesem Podcast spreche ich mit Dirk Wölfer, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der PlanConsult - Ihr Partner im Automobilhandel - über dieses spannende Thema.

Hier ist der Podcast: Interimmanagement

04 Dezember 2009

Zitat der Woche

„Arroganz ist die Kunst,
auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.“

Ted Bates

27 November 2009

Energiespar-Label für Autoreifen ab 2012

Autoreifen müssen in Zukunft hinsichtlich ihrer Energieeffizienz gekennzeichnet werden. Ein Energiespar-Label auf allen Neureifen soll künftig Auskunft über Treibstoffverbrauch, Sicherheit und Lärmentwicklung geben.

Das Europaparlament in Straßburg stimmte mit großer Mehrheit für die Einführung
dieser Kennzeichnung ab November 2012. Vorgesehen ist eine Skala, vom grünen „A“ für die beste bis zum roten „G“ für die schlechteste Energieeffizienz.

Die Lärmerzeugung wird in Dezibel aufgelistet, eine dritte Kategorie informiert über die Reifenhaftung auf nasser Straße.

Reifen beeinflussen den Treibstoffverbrauch eines Autos erheblich und können bei der Senkung des CO2-Ausstoßes eine wichtige Rolle spielen.

Die zukünftige Regelung soll für alle Neureifen gelten, runderneuerte Reifen sollen von der Pflicht zur Kennzeichnung ausgenommen werden.

Um die Produktion von besonders leisen Reifen zu forcieren, hat sich das Parlament zusätzlich auf die Einführung eines neuen Lärm-Piktogramms mit weißen und schwarzen Wellen geeinigt. Leise Autoreifen (unter 68 Dezibel) werden beispielsweise mit einer schwarzen und zwei weißen Wellen gekennzeichnet.

20 November 2009

Zitat der Woche

„Ratschläge sind wie abgetragene Kleider;
Man benützt sie ungern, auch wenn sie passen.“

Thornton Wilder

13 November 2009

Zuschuss für Partikel-Filter läuft zum Jahresende aus

Die Förderung für die Nachrüstung von älteren Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter in Höhe von 330 Euro läuft zum 31. Dezember 2009 aus.

Diejenigen, die bis zum Jahresende von einer Fachwerkstatt in ihr Fahrzeug noch einen Partikelfilter einbauen lassen, können noch bis zum 15. Februar 2010 unter http://www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung stellen.

Immer mehr Städte verbannen im neuen Jahr Fahrzeuge, welche nur eine rote beziehungsweise gelbe Schadstoffplakette besitzen, aus ihren Umweltzonen.

In den Städten Berlin und Hannover dürfen beispielsweise bereits ab dem 01. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette fahren.

06 November 2009

Zitat der Woche

„Wer nicht kann, was er will,
muß das wollen, was er kann.“

Leonardo da Vinci

30 Oktober 2009

Was bedeutet aktive Marktbearbeitung?

Die im Oktober 2009 durchgeführte Kurzumfrage zu dem Thema „Aktive Marktbearbeitung im Service" weist auf die große Sensibilität in den Unternehmen bezüglich des Ertragsbringers Service hin. Hinterfragt wurde bei rund 300 Automobilhändlern bzw. Servicebetrieben, wie der Servicemarkt und seine Entwicklung eingeschätzt und was unter einer aktiven Marktbearbeitung im Service verstanden wird.

Der Aussage, im Servicemarkt gebe es erhebliche Ertragspotenziale, welche von den meisten Autohäusern nur unzureichend ausgeschöpft werden, stimmten fast 97% der Befragten zu. Allerdings werden die zukünftigen Ertragschancen im Service im Vergleich zur heutigen Situation differenzierter betrachtet. Während 1/4 meinen, die Ertragschancen werden in Zukunft steigen, erwarten 50% eine Stagnation und sogar 25% der Teilnehmer ein Absinken der Ertragschancen.


Um einer Stagnation oder gar einem Absinken der Serviceerträge entgegenzuwirken, kann bzw. muss der Servicemarkt aktiv bearbeitet werden. Auf die Frage, was unter „aktiver Marktbearbeitung im Service" verstanden wird, nannten fast alle Teilnehmer eine konsequente Bearbeitung der Kundendaten (z.B. durch Wiedergewinnungsaktionen bzw. Loyalisierung) gefolgt von regelmäßigen Serviceaktionen. Für 75% der Teilnehmer gehören der aktive Außendienst genauso wie die Analyse und Auswertung von regionalen Marktdaten zu einer aktiven Marktbearbeitung.

Das Wissen um das brachliegende Marktpotenzial und die vermeintliche Stagnation des Servicemarktes zwingt die Unternehmen jedoch nur bedingt zum Handeln. Denn von den teilnehmenden Automobilbetrieben gaben lediglich 15,5% an, sie würden die Möglichkeiten einer aktiven Servicemarktbearbeitung in ihrem Autohaus konsequent ausnutzen. 37,5% würden die oben genannten Aktivitäten häufiger ausnutzen, fast die Hälfte der Teilnehmer wenig (40,7%) bis gar nicht (6,3%).


Im Ergebnis sind sich die Handels- und Servicebetriebe überwiegend bewusst, dass die Ertragschancen in den kommenden Jahren zwar stagnieren oder gar absinken können, dass es aber dennoch genügend ungenutzte Ertragspotenziale im Servicemarkt gibt. Auch wenn 3/4 der teilnehmenden Unternehmen unter aktiver Marktbearbeitung im Service die Durchführung von mehreren Maßnahmen bzw. Aktionen verstehen, so scheinen lediglich die Hälfte dies auch häufiger zu tun. Warum der übrige Teil der Befragten das vorhandene Marktpotenzial nicht oder kaum ausschöpft, kann man nur mutmaßen. Vielleicht spielen die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sowie der noch komfortable Ertrag im Service hierbei eine Rolle.

Wenn Sie Ihren Servicemarkt auch aktiv bearbeiten wollen, wissen aber nicht, wo Sie die Zeit hernehmen sollen, unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt auf unter 0221 - 1793220 oder senden Sie eine E - Mail an Sandra.Radojicic@plan-consult.net.

24 Oktober 2009

Zitat der Woche

„Es gibt keine gesättigten Märkte,
es gibt nur gesättigte Manager.“

Kevin Roberts

16 Oktober 2009

Winterreifen: Jeder Millimeter zählt

Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil gehören nicht aufs Auto, sondern in den Sondermüll.

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hat gemeinsam mit dem ACE Auto Club Europa getestet, welchen Einfluss die Profiltiefe hochwertiger Winterreifen bei Schnee, Glätte und Nässe hat und ob gar die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter ausreicht.

Testobjekt war ein Dunlop Winter Sport 3D in der weit verbreiteten Größe 195/65 R 15 T – als Neureifen mit acht Millimeter Profil sowie mit vier und mit zwei Millimeter Restprofil.

Das Testergebnis ist ernüchternd: Die Winterspezialisten haben schon mit vier Millimeter Restprofil auf Schnee gegenüber Neureifen deutlich an Leistungsfähigkeit verloren. Richtig kritisch wird es jedoch unter dieser Marke: die Fahrsicherheit bei Glätte oder nasser Straße sinkt auf miserable Werte und wird schließlich völlig inakzeptabel (siehe Testtabelle).

Bei den Fahrversuchen im Schnee zeigte schon die wichtige Bremswegmessung aus 50 km/h bis zum Stillstand den deutlichen Verlust an Sicherheit bei reduzierter Profiltiefe: Um gut sechs Meter verlängerte sich der Bremsweg bei vier Millimeter Restprofil, bei zwei Millimeter registrierten die GTÜ-Tester gar katastrophale 11,4 Meter. Bei der Kraftübertragung auf Schnee offenbarten sich ähnliche Verhältnisse: Mit schwindender Profiltiefe wird das Erklimmen von Steigungen erheblich schwieriger oder gar unmöglich.

Auf Nässe – im Winter ein häufiger Fahrbahnzustand und kaum weniger gefährlich als Glätte – ist ebenfalls jeder Millimeter Profiltiefe ein Gewinn an Sicherheit. Aus 100 km/h bis zum Stillstand ermittelte die GTÜ mit vier Millimeter Restprofil einen Bremswegzuwachs von gut neun Metern, bei abgefahrenen Reifen mit zwei Millimeter waren es gar knapp 14 Meter mehr Bremsweg.

Fazit: Die Empfehlung, Winterreifen – unabhängig vom Alter – unter vier Millimeter Restprofil auszusortieren ist richtig! Die GTÜ-Experten raten deshalb allen Autofahrern vor der Ummontage von Sommer- auf Winterreifen die Profiltiefe genau zu prüfen und gegebenenfalls beim Reifenhändler neue Winterpneus aufziehen zu lassen.


Quelle: GTÜ

09 Oktober 2009

Zitat der Woche

„Wir leiden unter unseren Befürchtungen nicht weniger
als unter der Katastrophe selber.“

Alain

02 Oktober 2009

Podcast: 5 Tipps zum Umgang mit E-Mail Anfragen

Die Kommunikation über E-Mails wird immer wichtiger. Umso mehr verwundert es, wie in vielen Autohäusern mit diesem Medium umgegangen wird.

Anbei 5 Tipps als Podcast für den professionellen Umgang mit E-Mail Anfragen.

Hier ist der Podcast: E-Mail Tipps

25 September 2009

Zitat der Woche

„Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis,
vielleicht ist keines da.“

Franz Kafka

18 September 2009

Podcast: Marktbearbeitung im Aftersales

Aktive Marktbearbeitung auch im Aftersales?

Während im Verkauf die aktive Marktbearbeitung bei den meisten Autohäusern mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden ist, wird diese im Aftersales-Bereich eher stiefmütterlich behandelt.

Da der Aftersales-Bereich in der Vergangenheit überwiegend als sicherer und ertragreicher „Selbstläufer“ angesehen wurde, sah man meist keine Notwendigkeit, das hier brach liegende Marktpotential gezielt zu bearbeiten.

Auf Grund der Entwicklungen in der Automobilbranche und dem veränderten Kundenverhalten wird es in Zukunft jedoch immer schwieriger werden, die Werkstätten ohne eine aktive Bearbeitung des Servicemarktes dauerhaft auszulasten.

Dabei ist es relativ einfach, durch eine aktive Bearbeitung des Servicemarktes zusätzliche Ertragspotentiale zu erschließen und der Herausforderung der rückläufigen Werkstattauslastung zu begegnen.

Es geht dabei nicht nur darum Neukunden zu gewinnen, sondern auch im Bereich der bestehenden Werkstattkontakte die Bedürfnisse der Kunden zu erkennen und das vorhandene Potential noch besser auszuschöpfen.

Dies ist auch deshalb besonders interessant, weil hier sehr schnell messbare Resultate erzielt werden können.

Hier ist der Podcast Servicemarktbearbeitung

11 September 2009

Zitat der Woche

„Wer aufhört, besser zu werden,
hat aufgehört, gut zu sein.“

Philip Rosenthal

04 September 2009

Stundensätze markengebundener Fachwerkstätten sind erstattungsfähig

Entscheidung des Amtsgerichts Mayen (AZ: 2b C 659/08)

Das Amtsgericht Mayen hat mit o.g.Urteil vom 03.07.2009 entschieden, dass auch bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt vom Geschädigten beansprucht werden können, wenn nicht der Versicherer eine mühelos ohne weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit aufzeigt.

Hierfür sei aber nicht ausreichend, den Geschädigten nur auf eine abstrakte Möglichkeit der technisch ordnungsgemäßen Reparatur in einer kostengünstigeren Fremdwerkstatt zu verweisen, so dass Gericht. Weiterhin könne der Geschädigte für die hypothetische Reparaturdauer auch Nutzungsausfall verlangen.

Im verhandelten Fall ist dem Kläger ein fiktiver Schaden in Höhe von 770,94 Euro entstanden. Dieser Betrag berücksichtigt Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt, welche das Gericht vorliegend im Rahmen der fiktiven Abrechnung für erstattungsfähig hält.

Zwar muss sich der Geschädigte, der mühelos eine konkrete ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, auf diese verweisen lassen. Es fehlt jedoch an den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Verweisung, wenn der Geschädigte nur auf die abstrakte Möglichkeit einer technisch ordnungsgemäßen Reparatur einer kostengünstigeren Fremdwerkstatt verwiesen wird (vgl. BGH, NJW2003, 2086).

28 August 2009

Zitat der Woche

„Man kann die Dinge ändern oder man kann sich ändern,
oder man kann diskutieren. Die meisten ziehen das letzte vor.“

Autor unbekannt

21 August 2009

Erstattung der Zusatzkosten bei fiktiver Schadensabrechnung

Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg (AZ: 22 C 39/09)

Autofahrer können auch bei fiktiver Abrechnung eines Schadens die Erstattung von UPE-Aufschlägen, Verbringungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten verlangen. Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hatte mit einem Urteil vom 22.06.2009 (AZ: 22 C 39/09) über Kürzungen zu entscheiden, die aufgrund eines so genannten Prüfberichts vorgenommen wurden. Mit den inzwischen fast flächendeckend von den Versicherungen in Auftrag gegebenen Prüfberichten werden nach Vorgaben der eintrittspflichtigen Versicherungen regelmäßig bestimmte Posten angegriffen, die nach Wunsch der Versicherungen im Falle einer „bloß“ fiktiven Abrechnung bitte nicht anfallen sollen.

Wie auch das AG Nürnberg im vorliegenden Fall, treten die Gerichte dieser Kürzungspraxis fast immer entschieden entgegen. Die Begründung ist im Grunde einfach: Der Geschädigte soll das bekommen, was er im Falle einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur bekommen hätte. Eben dies ist das Wesen der fiktiven Abrechnung. Es wird so getan, als ob.

Oft weisen die Gerichte darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Schadenersatzrechtes 2002 bewusst nur eine Ausnahme von diesem Prinzip gemacht habe, nämlich die Umsatzsteuer. Diese bekommt der Geschädigte gemäß §249 Abs.2 S.2 BGB nur „soweit sie tatsächlich angefallen ist“. Daraus ziehen die Juristen den Umkehrschluss, dass alle anderen Positionen ersatzfähig sind. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollen Ausgleich der Nettoreparaturkosten. Was er damit macht, ist seine Sache.

14 August 2009

Zitat der Woche

„Was alle erfolgreichen Menschen miteinander verbindet,
ist die Fähigkeit, den Graben zwischen Entschluss und Ausführung äußerst schmal zu halten.“

Peter F. Drucker

07 August 2009

„Komplette Unfallschadenabwicklung“ ist wettbewerbswidrig

Entscheidung des Landgerichts Koblenz (AZ: 4 HK.O 140 /08).

Werkstatt kann komplexe Schuldfragen nicht klären

Ein Rechtsanwalt kann von einer Werkstatt Unterlassung wegen des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verlangen, wenn die Werkstatt mit dem Versprechen „Komplette Unfallschadenabwicklung“ wirbt. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Koblenz in einem Urteil vom 17. März (AZ: 4 HK.O 140 /08). Im Kern befasste sich das Gericht mit der Frage, wie weit die Freiräume gehen, die das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Reparaturbetrieben einräumt.

Die genannte Werbung hat das Gericht als wettbewerbswidrig eingestuft, weil sie gegen ein sich aus dem RDG ergebendes gesetzliches Verbot verstoße. Die Werkstatt biete unbestritten nicht nur die technische, sondern auch die umfassende haftungsrechtliche Abwicklung eines Unfallschadens an. Aus der Werbeaussage lasse sich nicht entnehmen, dass etwa rechtlich besonders schwierige Fälle ausgenommen sein sollen. Angeboten werde somit eindeutig eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 I RDG.

Nur juristische Nebenleistungen sind erlaubt

Derartige Rechtsdienstleistungen dürfe eine Werkstatt aber nur dann erbringen, wenn es sich um eine Nebenleistung gemäß § 5 I RDG handele. Dies traf nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht zu, vor allem weil dem Betreiber einer Werkstatt in der Regel die rechtlichen Kenntnisse fehlen, die zur Abwicklung der Schadenregulierung nötig sind.

Gerade die Klärung der Schuldfrage sei dabei für den Unfallgeschädigten von so existenzieller Bedeutung, dass sie stets im Vordergrund steht und „niemals Nebenleistung“ ist. Auch zähle die rechtliche Beurteilung von Verkehrsunfällen nicht zum Berufsbild des Werkstättenbetreibers.

In der Praxis bedeutet dies, dass jedenfalls die Werbung mit „kompletter“ Unfallschadenabwicklung und ohne Einschränkung auf Fälle, in denen die Haftung dem Grunde nach geklärt ist, unzulässig und abmahnfähig ist. Werkstätten und auch Sachverständigen sind vorsichtigere Formulierungen zu empfehlen: etwa eine „Hilfe“ oder „Unterstützung“ bei der Unfallschadenabwicklung oder eben der Hinweise, dass bei komplizierteren Fällen oder ungeklärten Haftungsfragen auf die Hilfe eines Anwalts nicht verzichtet werden kann.

31 Juli 2009

Zitat der Woche

„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.“

Konfuzius

17 Juli 2009

Zitat der Woche

„Einer der Vorteile der Unordentlichkeit liegt darin,
dass man dauernd tolle Entdeckungen macht.“


Alan Alexander Milne

10 Juli 2009

Urteil: Falsche Geschwindigkeitsangabe kostet Versicherungsschutz

Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 5 U 78/08)

Wer nach einem Unfall bewußt eine falsche Geschwindigkeit zu Protokoll gibt, verspielt den Anspruch auf sämtliche Leistungen seiner Kaskoversicherung.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, verlor der Fahrer eines Ferrari Spider 360 Modena die Kontrolle über seinen Wagen. Er geriet mit den rechten Rädern in den unbefestigten Grünstreifen der Landstraße und schleuderte über die gesamte Fahrbahn, wobei sich der Ferrari drehte und schließlich an einem Baumstumpf auf der Gegenseite zum Stehen kam. Im Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro versicherte Mann an, mit 70 km/h gefahren zu sein. Das war exakt die an dieser Stelle zugelassene Höchstgeschwindigkeit.



Die Versicherung allerdings weigerte sich, die anfallenden Reparaturkosten von über 67 000 Euro auch nur teilweise zu übernehmen. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt unzweifelhaft mit einer Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h unterwegs gewesen sein muss. Diese Differenz hätten weder die Versicherung noch das Gericht als Bagatelle abgetan, teilte die Anwaltshotline mit. Eine Abweichung von immerhin 25 km/h sei keine hinnehmbare Fehlertoleranz mehr.



Der Wert der richtigen Geschwindigkeit sei eine unablässige Voraussetzung für die gerichtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens. Der Ferrari-Fahrer habe aber in Kenntnis seiner erheblich über dem Erlaubten liegenden Geschwindigkeit vorsätzlich eine falsche Angabe gemacht. Es ist laut Auffassung der Richter davon auszugehen, dass er dadurch bewusst verhindern wollte, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ausgehen und ihre Leistung zumindest teilweise verweigern würde. Durch diese arglistig Täuschung verlor er nun jegliche Ansprüche.

03 Juli 2009

Zitat der Woche

„Wer Angst hat, etwas auszuprobieren,
wird zum Sklaven seiner selbst.“

Leonard E. Read

26 Juni 2009

Freundlichkeit ist der entscheidende Unterschied

Um dem Kunden ein gutes Gefühl zu vermitteln und ihm zu zeigen, dass wir uns über seinen Besuch freuen, ist es oft nur ein aufrichtiges Lächeln was den Unterschied ausmacht.

Der Kunde, der zu uns kommt, tut dies in der Regel nicht weil er möchte, sondern weil sein Fahrzeug in irgendeiner Weise einen Werkstattbedarf signalisiert.

Für den Kunden ist dieser Werkstattbesuch unangenehm, da er mit einem gewissen Zeiteinsatz und Kosten verbunden ist.

Wenn der Kunde bei seinen Kontaktpersonen im Autohaus jetzt das Gefühl vermittelt bekommt „zu stören“, ist ein für beide Seiten eher unangenehmes Gespräch vorherzusehen.

Es gilt, dem Gegenüber freundlich, begeistert und interessiert zu begegnen.

Es wird für ein Autohaus immer schwieriger, sich über Leistung von seinen Mitbewerbern zu differenzieren. Deshalb ist eine zuvorkommende, individuelle Betreuung des Kunden erfolgsentscheidend.

Dies setzt allerdings motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiter voraus, die von den angebotenen Leistungen überzeugt sind und sich in ihrer „Rolle“ wohl fühlen.

Hierzu ein paar Denkansätze:
  • Der Kunde erlebt jede Äusserung und jedes Verhalten der Mitarbeiter stellvertretend für das Unternehmen.
  • Stammkunden tragen einen Grossteil zum Umsatz eines Autohauses bei. Sie sind weniger preissensibel und verdienen eine besonders wertschätzende Betreuung.
  • Zufriedene Mitarbeiter strahlen dies auch aus. Durch aufrichtiges Verhalten, Freundlichkeit und Aufmerksamkeit gegenüber dem Kunden werden diese motiviert gerne wieder zu kommen und aus Gelegenheitskunden werden Stammkunden.
  • Die bedeutendsten Erfolgsfaktoren eines Unternehmens sind kompetente, engagierte und loyale Mitarbeiter sowie begeisterte und treue Kunden. Im Vordergrund steht der Mensch – erst dann folgen Produkte und Angebote.
  • Vor der Kundenorientierung steht die Mitarbeiterorientierung: Nur begeisterten Mitarbeitern wird es gelingen ihre Kunden zu begeistern.

19 Juni 2009

Zitat der Woche

„Ich weiss nicht was ich gesagt habe,
bevor ich die Antwort meines Gegenüber gehört habe.“

Paul Watzlawick

05 Juni 2009

Zitat der Woche

„Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird,
wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden.“

Georg C. Lichtenberg

29 Mai 2009

Zentralruf der Autoversicherer bei Unfall im Ausland

Jedes Jahr geraten rund 150 000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten bisher die Regulierung von Auslandsunfällen. Der Zentralruf der Autoversicherer, ein gemeinsamer Service aller deutschen Autoversicherer, hilft seit 2003 dank einer EU-Richtlinie bei Auslandsunfällen. Er hilft schnell weiter, denn jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt.

Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180/25026. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Wenn die Versicherung nicht bekannt ist, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.



Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach der Rückkehr von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und Bilder anzufertigen. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung.

Sind alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang im Europäischen Unfallbericht erfasst, wird dieser von den Beteiligten unterschrieben. Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.

22 Mai 2009

Zitat der Woche

„Wir können uns zwar nicht immer aussuchen "Was" wir tun,
wir können uns jedoch immer aussuchen "Wie" wir es tun.“

Verfasser unbekannt

15 Mai 2009

Urteil: Käufer muss Reparatur-Fehlschlag nachweisen

Entscheidung des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 274/07)

Der Käufer hat die Beweislast für das Fehlschlagen einer zweimaligen Nachbesserung zu erbringen. Bleibt ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf eine erfolglose Nachbesserung oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, so geht dies zu Lasten des Käufers.

Bei dem zugrunde liegenden Fall hatte der Käufer eines im Mai 2005 erworbenen Neuwagens im August und Oktober 2005 einen Defekt des elektrischen Fensterhebers bemängelt. Nach einem erneuten Auftreten im Dezember wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten. Der Käufer händigte dem Händler das Fahrzeug aus, der jedoch eine Rückabwicklung verweigerte.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte fest, dass sich die Fensterscheibe wegen eines Defekts des Sensors des Einklemmschutzes erst nach mehrmaliger Betätigung des Schalters nur stückweise schließen ließ. Zudem entdeckte er typische Kratzspuren und Absplitterungen an der Scheibe, welche auf einen Einbruchversuch hinwiesen. Über den Zeitpunkt des Einbruchsversuchs herrscht Unklarheit.

Der BGH folgte der Entscheidung der Vorinstanz (OLG Stuttgart) und gab dem Rücktrittsbegehren nicht statt. Der Käufer hätte nicht bewiesen, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mangelhaft gewesen sei.

Der ZDK kommt zu dem Fazit: Den Käufer trifft die Beweislast sowohl für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen als auch für das Fortbestehen des Sachmangels, mithin die Erfolglosigkeit des zweiten Nachbesserungsversuchs. Voraussetzung ist, dass er die Kaufsache wieder entgegengenommen hat. Bleibt ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf einer erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht dies zu Lasten des beweispflichtigen Käufers.

08 Mai 2009

Zitat der Woche

„Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen,
sondern Handeln.“

Herbert Spencer

01 Mai 2009

Das neue Steuersystem auf CO2-Basis

Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Stichtag 1. Juli 2009: Für alle ab diesem Datum erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum erstmalig der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen.

Das Berechnungsverfahren sieht wie folgt aus – und zwar bei Pkw mit

  • Ottomotoren: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum,
  • Dieselmotoren „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum.
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:
  • 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer– allerdings erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km (Diesel –wie auch Ottomotoren),
Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren sukzessive verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.

Der für die Berechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) findet sich in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7).

Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011, wie im „alten“ Steuersystem auch, ein Malus von 1,20 € je 100 cm3 Hubraum. fällig.

Steuerbefreiung: Diesel-Pkw nach Euro 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31.Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

Anmerkungen:

Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben (Wankel-) Prinzip: Im neuen Steuersystem keine Änderung!

Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges; je angefangene 200 kg: 11,25 Euro, über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro
Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 Euro Steuer.

Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach zulässigem Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Grundsätzliche Steuerbefreiung fünf Jahre ab Erstzulassung.

Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009

Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“).

Zur Steuerbefreiung:

  • Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100cm3 Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
  • Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr.
  • Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält kann somit nur der ausschöpfen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.


Erstzulassung vor dem 5. November 2008

Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Erst ab 2013 ist eine Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer vorgesehen. Einzelheiten hierzu liegen aber noch nicht vor.

Steuerbefreiung:

  • Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.


Steuer-Malus für Dieselautos ohne Filter

Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter wird seit dem 1. April 2007 zusätzlich ein Steuer-Malus von 1,20 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum erhoben. Der Steuer-Malus findet Anwendung bis zum 31. März 2011, also auch beim neuen Kfz-Steuermodell und auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbefreiung erhalten.

Quelle: ADAC

24 April 2009

Zitat der Woche

„Der Verkauf eines Autos ist nicht der Abschluss eines Geschäfts,
sondern der Beginn einer langen Beziehung.“

Henry Ford

17 April 2009

10 Maßnahmen zur Ertragssteigerung im Aftersales

  • Die Terminplanung professionell betreiben und als einen der wichtigsten Punkte im Serviceablauf erkennen. Dementsprechendes Augenmerk auf die Qualifikation der Mitarbeiter in diesem Bereich legen.
  • Jeden Kunden bereits bei der Terminvereinbarung auf die Serviceberatung am Fahrzeug ansprechen, und die hierfür benötigte Zeit mit dem Kunden vereinbaren.
  • Die Serviceberater von allen „unnötigen“ administrativen Dingen befreien, damit diese ihrer Hauptaufgabe, nämlich dem beraten und aktiven verkaufen von Serviceleistungen nachkommen können.
  • Jedes Fahrzeug wird, bevor es in die Werkstatt geht, vom Serviceberater angeschaut. Wenn der Kunde keine Serviceberatung möchte, checkt es der Serviceberater dann ohne Beisein des Kunden und notiert sich alle Auffälligkeiten, um diese dann telefonisch mit dem Kunden abzuklären.
  • Bei der Serviceberatung achtet der Serviceberater auf „Hinweise und Auffälligkeiten“, und nutzt diese zum aktiven anbieten von Zusatzangeboten und Dienstleistungen. Der Serviceberater versteht seine Rolle als Partner und vorausschauender Problemlöser für den Kunden.
  • Der Arbeitsplatz für die Annahme am Fahrzeug ist ein „Kundenkontaktbereich“ und sollte verkaufsfördernd gestaltet werden. Eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Serviceberater und dem Teilevertrieb/Zubehörspezialisten ist als „Pflichtaufgabe“ zu sehen.
  • Motivationsanreize für den Serviceberater und den Zubehörspezialisten schaffen. (Provisionssysteme etc.)
  • Einsatz eines wirksamen Kundenbindungsprogammes, welches dem Kunden interessante Vorteile bietet und dem Autohaus durch die daraus entstehenden zusätzlichen Kundenkontakte Zusatzgeschäfte ermöglicht.
  • Aktive Servicemarktbearbeitung durch spezielle Angebote für Kunden in den Segmenten II+III.
  • Vorteilsangebote für Stammkunden anbieten sowie Loyalitätsmarketing betreiben.

10 April 2009

Zitat der Woche

„Plausible Unmöglichkeiten sollten unplausiblen Möglichkeiten vorgezogen werden.“

Aristoteles

03 April 2009

Die Branche in Zahlen

Die neueste Ausgabe des jährlich erscheinenden Branchenreports ist erschienen. Für den Servicebereich gehen daraus unter anderem folgende interessante Erkenntnisse hervor:
  • In 2008 gab es in Deutschland 39.100 Kfz-Betriebe, welche sich ein Auftragsvolumen von 72,5 Mio. Reparatur und Wartungsaufträgen teilten. 63% der Aufträge entfielen auf die Vertragswerkstätten, 27% auf die sonstigen Kfz-Werkstätten.
  • 30% aller Fahrzeughalter verzichteten 2008 ganz darauf Wartungsarbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen
2008 wurden an ... % der PKW folgende Wartungsarbeiten durchgeführt:
  • 41% große Inspektion
  • 24% kleine Inspektion / Pflegedienst
  • 6% Motortest
  • 24% sonstige Inspektion
Ort der Durchführung der Wartungsarbeiten:
  • 63% Vertragswerkstatt
  • 29% sonstige Werkstatt
  • 5% selbst oder mit Hilfe eines Bekannten
  • 3% keine Angaben
Wartungsaufwand nach Kfz-Alter:
  • unter 2 Jahre = 106 Euro
  • 2 bis 4 Jahre = 257 Euro
  • 4 bis 6 Jahre = 299 Euro
  • 6 bis 8 Jahre = 307 Euro
  • 8 Jahre und älter = 241 Euro
Durchschnitt aller Fahrzeuge = 239 Euro

In Abhängigkeit von der Fahrzeugmarke lag der Wartungsaufwand zwischen 194 Euro und 359 Euro.

Legt man die Kosten für Wartungsarbeiten auf die Fahrleistung um, die in 2008 bei 15.170 km lag, dann ergibt sich ein durchschnittlicher Wartungsaufwand von 1,6 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Häufig ersetzen die Halter älterer Fahrzeuge die vom Hersteller/Importeur empfohlenen Inspektionen durch sonstige Inspektionen oder Motortests. Mit Angeboten wie „Urlaubs-Check“ oder „Winter-Check“ haben sich die Werkstätten auf diese Verhaltensweise vornehmlich der Halter älterer Fahrzeuge eingestellt.

Die Lebensdauer fast aller Verschleißaggregate hat sich in den letzten Jahren immer mehr verlängert. Die Folge davon ist, dass immer weniger Verschleißreparaturen anfallen. Mit nur noch 0,70 dieser Reparaturen je Pkw wurde 2008 ein neuer Tiefstwert erreicht.

Die Vertragswerkstätten verloren 2008 4% Marktanteil bei der Durchführung von Verschleißreparaturen und haben jetzt einen Anteil von 45%. Die sonstigen Werkstätten gewannen bei Verschleißreparaturen in 2008 einen Marktanteil von 37% nach 33% in 2007.

Ort der Durchführung der Verschleißreparaturen:
  • 45% Vertragswerkstatt der eigenen Marke
  • 37% sonstige Kfz-Werkstatt
  • 7% selbst ohne fremde Hilfe
  • 9% mit Hilfe eines Bekannten
  • 2% keine Angaben
2008 wurde an 10% aller Pkw eine Unfallreparatur durchgeführt.

Ort der Durchführung von Unfallreparaturen:
  • 56% Vertragswerkstatt der eigenen Marke
  • 36% sonstige Kfz-Werkstatt
  • 5% selbst oder mit Hilfe eines Bekannten
  • 3% keine Angaben
86% aller Autofahrer, die ihr Auto in einer Werkstatt reparieren und warten ließen, wählten dafür immer dieselbe Werkstatt, waren also Stammkunden.

Zusammenfassend wurden in 2008 je PKW 0,96 Wartungsarbeiten, 0,70 Verschleiß- und 0,10 Unfallreparaturen durchgeführt, insgesamt also nur noch 1,76 Arbeiten.


Das inzwischen auf über 8,3 Jahre gestiegene Durchschnittsalter des PKW-Bestandes hätte eigentlich erwarten lassen, dass die Reparaturquote eher steigt als zurückgeht.

Quelle: DAT-Report 2009

27 März 2009

Zitat der Woche

„Man kann ein Auto nicht von innen anschieben.“

Verfasser unbekannt

20 März 2009

Coaching im Autohaus


Ist Coaching auch für Ihr Unternehmen sinnvoll?

Vor der Tatsache, dass immer weniger Mitarbeiter im Unternehmen immer mehr Aufgaben erledigen müssen, kommt es entscheidend darauf an, wie die Menschen miteinander umgehen. Einerseits das Verhalten und die Wertschätzung gegenüber dem Kunden, andererseits der Umgang mit den Kollegen im Haus. Daher ist es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unerlässlich, sich auf den entscheidenden Erfolgsfaktor „Mensch“ zu konzentrieren.

Was ist Coaching?

Coaching ist zunächst einmal nicht mehr und nicht weniger als eine Begleitung eines Menschen durch einen anderen. Der Coach regt einen Bewusstwerdungsprozess an, durch den das eigene Verhalten reflektiert wird, eingefahrene Verhaltensmuster aufgedeckt und Handlungsalternativen entwickelt werden.

Um was geht es im Coaching-Prozess?

Es geht darum, persönliche Stärken zu erkennen und weiterzuentwickeln, das eigene Kommunikationsverhalten zu überprüfen, alternative Verhaltensweisen im Kunden- und Kollegenkontakt zu entwickeln und Wege herauszuarbeiten diese umzusetzen.

Der Coach dient dabei als Initiator dieses Prozesses, er präsentiert keine Lösungen, sondern begleitet und ermutigt den Mitarbeiter oder die Führungskraft dabei seine eigenen individuellen Lösungsstrategien zu finden.

Warum Coaching eine der effizientesten Weiterbildungsmaßnahmen für Ihr Autohaus ist?


Bei „herkömmlichen“ Weiterbildungsmaßnahmen handelt es sich in der Regel um Trainings oder Seminare die in einer Gruppe stattfinden. Solange es dabei um Wissensvermittlung oder beispielsweise dem Erwerb von Kommunikationsfähigkeiten geht, leisten Trainings und Seminare gute Dienste. Die Umsetzung in den beruflichen Alltag bleibt jedoch meist dem Zufall überlassen und ist von vielen Umständen abhängig, welche in der Gruppe nur unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Warum sollte ein Autohaus auf einen externen Coach zurückgreifen?

Ein externer Coach ist nicht in die Unternehmensstrukturen verwickelt. Er kann die Stärken und Schwächen viel unvoreingenommener wahrnehmen, als dies einem Unternehmensangehörigen möglich ist. Der kreative Blick von außen eröffnet neue Perspektiven und innovative Lösungsstrategien.

Was kann Coaching für Ihr Unternehmen tun?

Kundenservice und Dienstleistungs-Qualität sind bereits heute die ausschlaggebenden Aspekte für Kundenzufriedenheit und Kundenbindung. In einer Zeit, in der die Differenzierung des Angebotes über die Produkte immer schwieriger wird, ist es um so entscheidender, nicht nur mit dem Produkt, sondern in gleicher Weise auch mit einem individuellen und begeisternden Service neue Standards zu setzen.

Wenn SIe sich nicht leidenschaftlich und mit Begeisterung um Ihre Kunden kümmern, werden es Ihre Wettbewerber tun.

Handeln Sie jetzt: Aftersales Flatrate-Coaching

13 März 2009

Zitat der Woche

„Das Wichtigste am ersten Schritt ist nicht die Weite,
sondern die Richtung.“

Verfasser unbekannt

06 März 2009

Kaufvertrag gilt für Umweltprämie

.
Der Kaufvertrag eines neuen Pkw oder eines Jahreswagens soll voraussichtlich ab 31. März das Dokument für die Anwartschaft auf die staatliche Umweltprämie sein. Diese Entscheidung vom Freitag (6. März 2009) ist vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt worden.

Verbandssprecher Helmut Blümer sagte, damit werde eine große Unsicherheit aus dem Markt genommen. Zunehmend hätten Kunden bei so genannten Bestellautos mit mehrmonatigen Lieferzeiten Sorge dahingehend gehabt, ob bei Liefertermin des Fahrzeuges der Prämientopf noch gefüllt sei. Die Entscheidung sei eine kundenfreundliche Regelung im Sinne des Vertrauensschutzes.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

27 Februar 2009

Begeisterung durch Anerkennung

.
Wir alle wissen, wie wichtig es ist, anderen Lob und Anerkennung auszusprechen.

Egal ob im Alltag, in der Familie oder im Beruf, jeder Mensch freut sich über ein ehrlich gemeintes Lob.

Ein schönes Beispiel was Anerkennung ausmachen kann, zeigt der folgende kleine Film:

20 Februar 2009

Zitat der Woche

„Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis,
vielleicht ist keins da.“

Franz Kafka

13 Februar 2009

NEU: Aftersales FLATRATE Coaching

.
Aftersales FLATRATE Coaching mit Geld-zurück-Garantie!

Wenn Sie Ihren künftigen Aftersaleserfolg nicht dem Zufall überlassen wollen und Ihren Mitarbeitern ein wirksames Motivationsinstrument an die Hand geben möchten, dann nutzen Sie dieses außergewöhnliche Erfolgscoaching und machen Sie Ihren Aftersalesbereich und Ihre Servicemitarbeiter fit für die Zukunft.

Wie Sie es von Ihrer Telefon- oder Internet-Flatrate kennen, können Sie mit dem Aftersales Flatrate Coaching für einen festen monatlichen Betrag - so oft Sie wollen, ein Coaching per Telefon, Skype oder E-Mail vereinbaren.

Nutzen Sie den 30 -tägigen Testzeitraum um sich ein Bild von der Wirksamkeit des Angebots zu verschaffen und lernen Sie alle Vorteile des Aftersales Flatrate Coaching kennen.

Sollten sich Ihre Erwartungen an das Coaching nicht erfüllen, erhalten Sie umgehend Ihre Monatspauschale zurück erstattet, ohne Wenn und Aber!

Weitere Informationen finden Sie hier: Aftersales FLATRATE Coaching.pdf

06 Februar 2009

Zitat der Woche

„Die Dinge sind nie so, wie sie sind.
Sie sind immer das, was man aus ihnen macht.“

Jean Anouilh

30 Januar 2009

Vorsicht bei Werbung mit der Umweltprämie

.
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass bei Werbung mit der Umweltprämie einige Dinge beachtet werden sollten, um wettbewerbsrechtlichen Fallstricken zu entgehen:

Nicht ausreichend ist es, beispielsweise pauschal einen rabattierten Endpreis anzugeben, der bereits um die Höhe der Verschrottungsprämie vermindert ist. Denn ohne Hinweis darauf, dass eine staatliche Prämie im Endpreis berücksichtigt wird, deren Inanspruchnahme an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, könnte eine solche Endpreiswerbung wettbewerbswidrig sein.

Wer also mit der Umweltprämie wirbt, sollte ausdrücklich auf die staatliche Förderung hinweisen, um den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um eine von dem Hersteller oder Händler gewährte Vergünstigung. Zur Sicherheit ist weiterhin zu empfehlen, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie in der Werbung anzugeben, also beispielsweise dass

1. nur natürliche Personen begünstigt sind,

2. der Nachweis der Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Altfahrzeugs durch einen staatlich anerkannten Demontagebetrieb zu erbringen ist,

3. das Altfahrzeug für mindestens 1 Jahr auf den Namen des Halters in Deutschland zugelassen sein muss und

4. Personenidentität zwischen dem Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens bestehen muss.

Außerdem ist zu beachten, dass als Endpreis in der Werbung der Betrag anzugeben ist, den der Kunde an den Kfz-Händler tatsächlich entrichten muss. Übernimmt der Händler nicht für seine Kunden die Abwicklung der Beantragung der Umweltprämie bei dem BAFA und die Abwicklung der Verschrottung des Altautos mit dem Demontagebetrieb, sollte in jedem Fall von einer um die Umweltprämie verminderten Endpreiswerbung abgesehen werden. Denn in diesem Fall verlangt der Händler tatsächlich den um 2.500 Euro höher liegenden Verkaufspreis, während sich der Kunde die staatliche Vergünstigung an anderer Stelle selbst holen muss. Die betreffende Endpreiswerbung könnte deshalb irreführend sein.

Im Zweifelsfall sollten die werbenden Unternehmen vor Freischaltung der betreffenden Maßnahmen juristische Beratung einholen.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

23 Januar 2009

Zitat der Woche

„Wenn wir uneins sind,
gibt es wenig, was wir tun können.
Wenn wir uns einig sind,
gibt es wenig, was wir nicht tun können!“

John F. Kennedy

16 Januar 2009

Praktische Umsetzung der „Umweltprämie“ geklärt

.
Die Details für die Umsetzung der von der großen Koalition beschlossenen Abwrackprämie sind geklärt. Neuwagenkäufer erhalten eine staatliche Vergütung für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit.

Um das Geld zu bekommen, muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und in diesem Jahr einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden.

Für die Kunden ist Eile geboten! Denn die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die Maßnahme des Konjunkturpakets stellen laut Mitteilung die absolute Obergrenze dar. Sind diese Mittel erschöpft, gibt es auch keine Abwrackprämie mehr!

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

09 Januar 2009

Zitat der Woche

„Wer zu lange zögert, bevor er einen Schritt macht,
verbringt vielleicht sein ganzes Leben auf einem Bein.“

Anthony de Mello

02 Januar 2009

So bleiben Ihre Kunden treu

.
Da die Angebote immer ähnlicher werden und die Entscheidung des Kunden für oder gegen einen Anbieter oftmals nur von „Kleinigkeiten“ abhängt, sollten wir uns immer wieder einmal mit der Frage beschäftigen, was wir tun können, um eben diese „Kleinigkeit“ mehr für den Kunden zu bieten.

Hier einige Anregungen dazu:

Machen Sie kundenorientiertes Denken und Handeln zu Ihrer Unternehmensphilosophie. Denn wenn sich das Angebot nur wenig unterscheidet, sind die Beziehungen von Mensch zu Mensch der entscheidende Faktor.

Zeigen Sie Ihren Kunden immer wieder, wie wichtig sie Ihnen sind. Einladungen zu Events, kleine Überraschungen zwischendurch oder ein einfaches Danke nach einem Besuch erhöhen die Bindung des Kunden zu Ihrem Unternehmen.

Legen Sie Wert auf einen hohen Service-Level und nehmen Sie Ihre Kunden und deren Anliegen ernst. Wer auch bei Reklamationen auf offene Ohren stößt und auf seine Fragen kompetente und freundliche Antworten erhält, bleibt eher treu.

Sammeln Sie alle relevanten Informationen über Ihre Kunden und stimmen Sie Ihre Maßnahmen auf die spezifischen Kundenbedürfnisse ab. So fühlt sich der Kunde nicht als „Nummer“ sondern individuell betreut und verstanden.

Arbeiten Sie nicht nach dem Gieskannenprinzip. Segmentieren Sie wenn möglich Ihre Kunden nach deren Besuchsverhalten und sprechen Sie Ihre Stammkunden öfter an.

Um die Beziehungen zu den loyalen Kunden optimal zu gestalten, bieten Sie Ihnen Mehrwerte zum Beispiel in Form von Kundenbindungsprogrammen wie Kundenkarten, Bonusprogramme und Treueangebote.

Aggressive Kundengewinnungs-Maßnahmen können Stammkunden verärgern. Stellen Sie deshalb sicher, dass auch Ihre bestehenden Kunden von attraktiven Angeboten erfahren und davon profitieren können.