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16 September 2011

Autowissen ...

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Hätten Sie es gewusst?

Der Begriff Automobil entstand Ende des 19. Jahrhunderts aus dem französischen Begriff für eine mit Pressluft betriebene Straßenbahn "voiture automobile" = selbstbewegender Wagen.

Es ist aus dem griechischen Wort "auto" = selbst und dem lateinischen Wort "mobilis" = beweglich abgeleitet und diente zur Unterscheidung von den damals üblichen Landfahrzeugen, die von Pferden gezogen wurden.

Quelle: Wikipedia

24 Juni 2011

Zahlen & Fakten für das Autojahr 2010

Der ZDK hat in einer interessanten Broschüre die Zahlen, Daten und Fakten des Automobiljahres 2010 zusammengefasst und auf seiner Internetseite bereitgestellt.

Auszug der Inhalte:

  • Autojahr 2010 im Überblick
  • Betriebe/Beschäftigte
  • Ausbildung
  • Markenstruktur
  • Gesamtumsatz
  • Kennzahlen 2009/2010
  • Wartung und Reparatur
  • Kriterien beim Neuwagenkauf
  • Servicesegmente, Altersklassen
  • Entwicklung der Neuwagenpreise
  • Neuzulassungen
  • Durchschnittsalter
  • Gebrauchtwagenmarkt
  • Kfz-Besitzumschreibungen
  • u.v.m

  • Quelle: www.kfzgewerbe.de

27 Mai 2011

Bundesregierung beschließt E-Auto-Paket

Das Kabinett hat eine Milliardenförderung und Steuervergünstigungen sowie Sonderrechte für Elektroautos in Deutschland beschlossen.

Mit einem Mix von Maßnahmen und neuen Anreizen soll das Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 erreicht werden.

Das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ umfasst im Einzelnen folgende Punkte:


  • Verdopplung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos von fünf auf zehn Jahre.
    Das soll für alle bis Ende 2015 zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge gelten, die elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer haben.


  • Die Forschung vor allem bei der Batterietechnik soll bis 2013 mit einer Milliarde Euro zusätzlich gefördert werden.

  • Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass E-Autos beim Kauf nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen. Bisher sind E-Autos im Schnitt bis zu 9.000 Euro teurer, was bei der privaten Nutzung von Dienstwagen und der daraus resultierenden Versteuerung als geldwerter Vorteil von Nachteil wäre.

  • Die Bundesregierung will mit gutem Beispiel vorangehen: Zehn Prozent aller neu gekauften oder gemieteten Autos für den Regierungs-Fuhrpark sollen E-Autos sein.

  • Kommunen sollen die Mitbenutzung von Busspuren erlauben können.
    Auch Fahrspuren nur für E-Autos sollen möglich sein.


  • Sonderparkflächen für E-Autos, die so eine „Parkplatz-Garantie“ und möglicherweise kostenlose Parkzonen in Städten bekommen könnten.

  • Wechselkennzeichen: Wer ein E-Auto als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können. Dann wäre nur für ein Fahrzeug die Versicherungsprämie fällig."

  • Quelle: www.bundesregierung.de

09 April 2010

Podcast: Die Chancen aus der Abwrackprämie nutzen

Die Abwrackprämie war gestern. Was Sie heute tun sollten, um die Chancen die sich Ihnen daraus eröffnen zu nutzen, hören Sie in dem folgenden Podcast.

Bitte hier klicken: Chancen der Abwrackpraemie

12 März 2010

Fördermaßnahmen zu wenig bekannt

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Öffentliche Fördermittel für Beratungsleistungen im Automobilhandel zu wenig bekannt.

Bei der von der PlanConsult – Ihr Partner im Automobilhandel – durchgeführten Umfrage können sich fast 69% der befragten Unternehmen vorstellen, eine externe Betriebsberatung in Anspruch zu nehmen. Als Entscheidungsgrund nennen sie die Verbesserung von Liquidität und Rentabilität. Fast ein Drittel würde auch eine Beratung aufgrund finanzieller Unterstützung durch den Hersteller in Erwägung ziehen.

Bei der Frage zum Bekanntheitsgrad öffentlicher Fördermittel ergibt sich ein sehr eindeutiges Bild: Etwa 44% der Unternehmen ist gar nicht bekannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen EU, Bund und Länder hohe Förderbeiträge leisten. Nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten weiß ganz oder teilweise, dass aus diesen Fördertöpfen bis zu 2/3 der Beratungshonorare bezuschusst werden können.


Lediglich 32% geben an, solche Programme schon einmal genutzt zu haben. Eine große Mehrheit, nämlich 68%, nahm noch nie öffentliche Fördermittel für Beratungsleistungen in Anspruch. Dennoch können sich die befragten Unternehmen vorstellen, dass es öffentliche Zuschüsse für Rentabilitätssteigerung und Sicherung der Finanzierung, für Organisations- und Personalentwicklung und zur Existenzfestigung/Turnaround Beratung gibt.

Für jeden Fünften kommt auch eine finanzielle Förderung von externer Hilfe nicht in Frage. Unter bestimmten Umständen bzw. auf Empfehlung Dritter würden 19% eine finanzielle Unterstützung nutzen. Für eine klare Mehrheit, nämlich 63%, ist es
eine Überlegung wert, in der jetzigen Zeit geförderte Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

26 Februar 2010

Neue Regelungen zur Nutzung von Kundendaten

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Nach den am 01.09.2009 in Kraft getretenen Änderungen hinsichtlich der Nutzung von Kundendaten, müssen bei der Verwendung der Daten spezielle Verfahrensvorschriften beachtet werden.

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten, die nach dem 01.09.2009 erhoben wurden, und keine explizite Einwilligung der Kunden vorliegt, nur noch für den Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren, beispielsweise für die Vertragsabwicklung.

Für personenbezogene Daten, welche vor dem 01.09.2009 erhoben wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2012.

Das novellierte Datenschutzgesetz kommt in Autohäusern nicht nur bei Marketingaktionen zum Tragen, sondern auch bei Kundenzufriedenheitsbefragungen.

Sollten die Kundenzufriedenheitsbefragungen von einem Dritten, beispielsweise einem Callcenter, durchgeführt werden, muss vom Kunden zwingend die explizite Einwilligung vorliegen, die Daten an Dritte weitergeben zu dürfen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass für nahezu jede weitere Kontaktaufnahme (Werbung per E-Mail, SMS, Fax und Telefon) eine gesonderte Einwilligung des Verbrauchers eingeholt werden muss.

29 Januar 2010

Reparaturschnelligkeit wichtig bei Werkstattwahl

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Nach dem Preis ist die Reparaturschnelligkeit das zweitwichtigste Kriterium bei der Wahl der Kfz-Werkstatt. Dies ist das Ergebnis einer Online-Befragung von 400 Autofahrern, die die Universität Mainz in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen 2HM & Associates durchgeführt hat. Demnach hat die Reparaturschnelligkeit ein statistisches Gewicht von 21 Prozent bei Neuwagen- und 26 Prozent bei Gebrauchtwagenbesitzern. Der Preis als führendes Entscheidungskriterium hat ein Gewicht von 33 Prozent (Neuwagenfahrer) bzw. 55 Prozent (Gebrauchtwagenfahrer).

Das drittwichtigste Auswahlkriterium für Neuwagenfahrer ist die Art der Werkstatt (markengebunden oder nicht / 20 Prozent). Es folgt die Frage nach der Mobilitätsgarantie (17 Prozent) sowie das Thema Erreichbarkeit (10 Prozent).
Die GW-Fahrer gewichten die Mobilitätsgarantie mit 10 Prozent und die Erreichbarkeit mit 7 Prozent. Ob die Werkstatt fabrikatsgebunden ist oder nicht, spielt hier fast keine Rolle mehr (2 Prozent).

Die Marktforscher fragten zudem ab, welche Serviceleistungen den Autofahrern am wichtigsten sind. Hier stehen nahezu gemeinsam an erster Stelle: Termintreue, Zuverlässigkeit des Kostenvoranschlags, eine kompetente Fehlerdiagnose sowie die Möglichkeit, kurzfristige Termine zu realisieren. Interessanterweise wurde jeweils auch nach der tatsächlichen derzeitigen Zufriedenheit gefragt.
Am wenigsten zufrieden (64 Prozent) sind die Befragten derzeit mit der Zuverlässigkeit der Kostenvoranschläge. Am zufriedensten (84 bzw. 85 Prozent) sind die Autofahrer mit der Freundlichkeit des Personals und mit der Termintreue.

Quelle: kfz-betrieb online

15 Januar 2010

Podcast: 10 Vorschläge zur kurzfristigen Ertragssteigerung im Aftersales

Wenn Sie die folgenden 10 Vorschläge konsequent umsetzen, wird der gewünschte Erfolg nicht lange auf sich warten lassen.

Hier ist der Podcast: Ertragssteigerung im Aftersales

01 Januar 2010

Erfolgsfaktoren für den Automobilservice 2010

  1. Das oberste Ziel 2010 heißt Gewinn erwirtschaften und die Rentabilität des eigenen Unternehmens steigern.
  2. Dazu wird eine der vorrangigsten Aufgaben die aktive Marktbearbeitung sowohl in Hinsicht auf die bereits vorhandenen Kundenkontakte als auch in der Neukundengewinnung sein.
  3. Erfolgsentscheidend wird dabei sein, dem Kunden aufzuzeigen warum er Ihrem Unternehmen den Vorzug geben soll, suchen Sie nach Differenzierungsmöglichkeiten die dem Kunden nutzen bieten.
  4. Setzen Sie für die Bestandskundenpflege auf innovative Serviceaktionen. Die Art und Weise wie sie mit Ihren Kunden kommunizieren, beeinflusst ganz wesentlich den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg.
  5. Machen Sie das Thema „Unfallmanagement“ zur Chefsache. In diesem Bereich ist einiges im Umbruch und bietet daher großes Wachstumspotenzial.
  6. Schaffen Sie sich einen professionellen Internetauftritt. Nutzen Sie die Chancen, welche sich mit diesem Medium für Ihr Unternehmen eröffnen.
  7. Behalten Sie jederzeit den Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Aktivitäten, nutzen Sie dazu ein aussagekräftiges und umfassendes Controllinginstrument.
  8. Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter sind für den Erfolg und die Kundenzufriedenheit ausschlaggebend. Schaffen Sie die notwendigen Rahmenbedingungen damit Ihre wichtigsten Erfolgsgaranten auch in die Lage versetzt werden, dass zu tun, was Sie von ihnen erwarten.
  9. Der Kunde möchte fair und zuvorkommend bedient werden. Seien Sie ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre Kunden und bauen Sie ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis auf.
  10. Überprüfen Sie ihre Prozesse und stellen Sie die Abläufe auf den Prüfstand. Was in der Vergangenheit funktioniert hat, muss nicht zwingend auch heute noch funktionieren! Verstehen Sie die Ablaufoptimierung als eine fortlaufenden Prozess.

13 November 2009

Zuschuss für Partikel-Filter läuft zum Jahresende aus

Die Förderung für die Nachrüstung von älteren Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter in Höhe von 330 Euro läuft zum 31. Dezember 2009 aus.

Diejenigen, die bis zum Jahresende von einer Fachwerkstatt in ihr Fahrzeug noch einen Partikelfilter einbauen lassen, können noch bis zum 15. Februar 2010 unter http://www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung stellen.

Immer mehr Städte verbannen im neuen Jahr Fahrzeuge, welche nur eine rote beziehungsweise gelbe Schadstoffplakette besitzen, aus ihren Umweltzonen.

In den Städten Berlin und Hannover dürfen beispielsweise bereits ab dem 01. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette fahren.

30 Oktober 2009

Was bedeutet aktive Marktbearbeitung?

Die im Oktober 2009 durchgeführte Kurzumfrage zu dem Thema „Aktive Marktbearbeitung im Service" weist auf die große Sensibilität in den Unternehmen bezüglich des Ertragsbringers Service hin. Hinterfragt wurde bei rund 300 Automobilhändlern bzw. Servicebetrieben, wie der Servicemarkt und seine Entwicklung eingeschätzt und was unter einer aktiven Marktbearbeitung im Service verstanden wird.

Der Aussage, im Servicemarkt gebe es erhebliche Ertragspotenziale, welche von den meisten Autohäusern nur unzureichend ausgeschöpft werden, stimmten fast 97% der Befragten zu. Allerdings werden die zukünftigen Ertragschancen im Service im Vergleich zur heutigen Situation differenzierter betrachtet. Während 1/4 meinen, die Ertragschancen werden in Zukunft steigen, erwarten 50% eine Stagnation und sogar 25% der Teilnehmer ein Absinken der Ertragschancen.


Um einer Stagnation oder gar einem Absinken der Serviceerträge entgegenzuwirken, kann bzw. muss der Servicemarkt aktiv bearbeitet werden. Auf die Frage, was unter „aktiver Marktbearbeitung im Service" verstanden wird, nannten fast alle Teilnehmer eine konsequente Bearbeitung der Kundendaten (z.B. durch Wiedergewinnungsaktionen bzw. Loyalisierung) gefolgt von regelmäßigen Serviceaktionen. Für 75% der Teilnehmer gehören der aktive Außendienst genauso wie die Analyse und Auswertung von regionalen Marktdaten zu einer aktiven Marktbearbeitung.

Das Wissen um das brachliegende Marktpotenzial und die vermeintliche Stagnation des Servicemarktes zwingt die Unternehmen jedoch nur bedingt zum Handeln. Denn von den teilnehmenden Automobilbetrieben gaben lediglich 15,5% an, sie würden die Möglichkeiten einer aktiven Servicemarktbearbeitung in ihrem Autohaus konsequent ausnutzen. 37,5% würden die oben genannten Aktivitäten häufiger ausnutzen, fast die Hälfte der Teilnehmer wenig (40,7%) bis gar nicht (6,3%).


Im Ergebnis sind sich die Handels- und Servicebetriebe überwiegend bewusst, dass die Ertragschancen in den kommenden Jahren zwar stagnieren oder gar absinken können, dass es aber dennoch genügend ungenutzte Ertragspotenziale im Servicemarkt gibt. Auch wenn 3/4 der teilnehmenden Unternehmen unter aktiver Marktbearbeitung im Service die Durchführung von mehreren Maßnahmen bzw. Aktionen verstehen, so scheinen lediglich die Hälfte dies auch häufiger zu tun. Warum der übrige Teil der Befragten das vorhandene Marktpotenzial nicht oder kaum ausschöpft, kann man nur mutmaßen. Vielleicht spielen die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sowie der noch komfortable Ertrag im Service hierbei eine Rolle.

Wenn Sie Ihren Servicemarkt auch aktiv bearbeiten wollen, wissen aber nicht, wo Sie die Zeit hernehmen sollen, unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt auf unter 0221 - 1793220 oder senden Sie eine E - Mail an Sandra.Radojicic@plan-consult.net.

16 Oktober 2009

Winterreifen: Jeder Millimeter zählt

Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil gehören nicht aufs Auto, sondern in den Sondermüll.

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hat gemeinsam mit dem ACE Auto Club Europa getestet, welchen Einfluss die Profiltiefe hochwertiger Winterreifen bei Schnee, Glätte und Nässe hat und ob gar die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter ausreicht.

Testobjekt war ein Dunlop Winter Sport 3D in der weit verbreiteten Größe 195/65 R 15 T – als Neureifen mit acht Millimeter Profil sowie mit vier und mit zwei Millimeter Restprofil.

Das Testergebnis ist ernüchternd: Die Winterspezialisten haben schon mit vier Millimeter Restprofil auf Schnee gegenüber Neureifen deutlich an Leistungsfähigkeit verloren. Richtig kritisch wird es jedoch unter dieser Marke: die Fahrsicherheit bei Glätte oder nasser Straße sinkt auf miserable Werte und wird schließlich völlig inakzeptabel (siehe Testtabelle).

Bei den Fahrversuchen im Schnee zeigte schon die wichtige Bremswegmessung aus 50 km/h bis zum Stillstand den deutlichen Verlust an Sicherheit bei reduzierter Profiltiefe: Um gut sechs Meter verlängerte sich der Bremsweg bei vier Millimeter Restprofil, bei zwei Millimeter registrierten die GTÜ-Tester gar katastrophale 11,4 Meter. Bei der Kraftübertragung auf Schnee offenbarten sich ähnliche Verhältnisse: Mit schwindender Profiltiefe wird das Erklimmen von Steigungen erheblich schwieriger oder gar unmöglich.

Auf Nässe – im Winter ein häufiger Fahrbahnzustand und kaum weniger gefährlich als Glätte – ist ebenfalls jeder Millimeter Profiltiefe ein Gewinn an Sicherheit. Aus 100 km/h bis zum Stillstand ermittelte die GTÜ mit vier Millimeter Restprofil einen Bremswegzuwachs von gut neun Metern, bei abgefahrenen Reifen mit zwei Millimeter waren es gar knapp 14 Meter mehr Bremsweg.

Fazit: Die Empfehlung, Winterreifen – unabhängig vom Alter – unter vier Millimeter Restprofil auszusortieren ist richtig! Die GTÜ-Experten raten deshalb allen Autofahrern vor der Ummontage von Sommer- auf Winterreifen die Profiltiefe genau zu prüfen und gegebenenfalls beim Reifenhändler neue Winterpneus aufziehen zu lassen.


Quelle: GTÜ

29 Mai 2009

Zentralruf der Autoversicherer bei Unfall im Ausland

Jedes Jahr geraten rund 150 000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten bisher die Regulierung von Auslandsunfällen. Der Zentralruf der Autoversicherer, ein gemeinsamer Service aller deutschen Autoversicherer, hilft seit 2003 dank einer EU-Richtlinie bei Auslandsunfällen. Er hilft schnell weiter, denn jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt.

Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180/25026. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Wenn die Versicherung nicht bekannt ist, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.



Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach der Rückkehr von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und Bilder anzufertigen. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung.

Sind alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang im Europäischen Unfallbericht erfasst, wird dieser von den Beteiligten unterschrieben. Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.

01 Mai 2009

Das neue Steuersystem auf CO2-Basis

Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Stichtag 1. Juli 2009: Für alle ab diesem Datum erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum erstmalig der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen.

Das Berechnungsverfahren sieht wie folgt aus – und zwar bei Pkw mit

  • Ottomotoren: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum,
  • Dieselmotoren „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum.
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:
  • 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer– allerdings erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km (Diesel –wie auch Ottomotoren),
Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren sukzessive verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.

Der für die Berechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) findet sich in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7).

Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011, wie im „alten“ Steuersystem auch, ein Malus von 1,20 € je 100 cm3 Hubraum. fällig.

Steuerbefreiung: Diesel-Pkw nach Euro 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31.Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

Anmerkungen:

Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben (Wankel-) Prinzip: Im neuen Steuersystem keine Änderung!

Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges; je angefangene 200 kg: 11,25 Euro, über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro
Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 Euro Steuer.

Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach zulässigem Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Grundsätzliche Steuerbefreiung fünf Jahre ab Erstzulassung.

Erstzulassung zwischen 5. November 2008 bis 30. Juni 2009

Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“).

Zur Steuerbefreiung:

  • Alle neuen, zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100cm3 Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
  • Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr.
  • Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält kann somit nur der ausschöpfen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.


Erstzulassung vor dem 5. November 2008

Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts. Sie unterliegen weiterhin ausschließlich der „alten“ hubraumbezogenen Kfz-Steuer. Erst ab 2013 ist eine Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer vorgesehen. Einzelheiten hierzu liegen aber noch nicht vor.

Steuerbefreiung:

  • Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.


Steuer-Malus für Dieselautos ohne Filter

Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter wird seit dem 1. April 2007 zusätzlich ein Steuer-Malus von 1,20 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum erhoben. Der Steuer-Malus findet Anwendung bis zum 31. März 2011, also auch beim neuen Kfz-Steuermodell und auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbefreiung erhalten.

Quelle: ADAC

03 April 2009

Die Branche in Zahlen

Die neueste Ausgabe des jährlich erscheinenden Branchenreports ist erschienen. Für den Servicebereich gehen daraus unter anderem folgende interessante Erkenntnisse hervor:
  • In 2008 gab es in Deutschland 39.100 Kfz-Betriebe, welche sich ein Auftragsvolumen von 72,5 Mio. Reparatur und Wartungsaufträgen teilten. 63% der Aufträge entfielen auf die Vertragswerkstätten, 27% auf die sonstigen Kfz-Werkstätten.
  • 30% aller Fahrzeughalter verzichteten 2008 ganz darauf Wartungsarbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen
2008 wurden an ... % der PKW folgende Wartungsarbeiten durchgeführt:
  • 41% große Inspektion
  • 24% kleine Inspektion / Pflegedienst
  • 6% Motortest
  • 24% sonstige Inspektion
Ort der Durchführung der Wartungsarbeiten:
  • 63% Vertragswerkstatt
  • 29% sonstige Werkstatt
  • 5% selbst oder mit Hilfe eines Bekannten
  • 3% keine Angaben
Wartungsaufwand nach Kfz-Alter:
  • unter 2 Jahre = 106 Euro
  • 2 bis 4 Jahre = 257 Euro
  • 4 bis 6 Jahre = 299 Euro
  • 6 bis 8 Jahre = 307 Euro
  • 8 Jahre und älter = 241 Euro
Durchschnitt aller Fahrzeuge = 239 Euro

In Abhängigkeit von der Fahrzeugmarke lag der Wartungsaufwand zwischen 194 Euro und 359 Euro.

Legt man die Kosten für Wartungsarbeiten auf die Fahrleistung um, die in 2008 bei 15.170 km lag, dann ergibt sich ein durchschnittlicher Wartungsaufwand von 1,6 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Häufig ersetzen die Halter älterer Fahrzeuge die vom Hersteller/Importeur empfohlenen Inspektionen durch sonstige Inspektionen oder Motortests. Mit Angeboten wie „Urlaubs-Check“ oder „Winter-Check“ haben sich die Werkstätten auf diese Verhaltensweise vornehmlich der Halter älterer Fahrzeuge eingestellt.

Die Lebensdauer fast aller Verschleißaggregate hat sich in den letzten Jahren immer mehr verlängert. Die Folge davon ist, dass immer weniger Verschleißreparaturen anfallen. Mit nur noch 0,70 dieser Reparaturen je Pkw wurde 2008 ein neuer Tiefstwert erreicht.

Die Vertragswerkstätten verloren 2008 4% Marktanteil bei der Durchführung von Verschleißreparaturen und haben jetzt einen Anteil von 45%. Die sonstigen Werkstätten gewannen bei Verschleißreparaturen in 2008 einen Marktanteil von 37% nach 33% in 2007.

Ort der Durchführung der Verschleißreparaturen:
  • 45% Vertragswerkstatt der eigenen Marke
  • 37% sonstige Kfz-Werkstatt
  • 7% selbst ohne fremde Hilfe
  • 9% mit Hilfe eines Bekannten
  • 2% keine Angaben
2008 wurde an 10% aller Pkw eine Unfallreparatur durchgeführt.

Ort der Durchführung von Unfallreparaturen:
  • 56% Vertragswerkstatt der eigenen Marke
  • 36% sonstige Kfz-Werkstatt
  • 5% selbst oder mit Hilfe eines Bekannten
  • 3% keine Angaben
86% aller Autofahrer, die ihr Auto in einer Werkstatt reparieren und warten ließen, wählten dafür immer dieselbe Werkstatt, waren also Stammkunden.

Zusammenfassend wurden in 2008 je PKW 0,96 Wartungsarbeiten, 0,70 Verschleiß- und 0,10 Unfallreparaturen durchgeführt, insgesamt also nur noch 1,76 Arbeiten.


Das inzwischen auf über 8,3 Jahre gestiegene Durchschnittsalter des PKW-Bestandes hätte eigentlich erwarten lassen, dass die Reparaturquote eher steigt als zurückgeht.

Quelle: DAT-Report 2009

06 März 2009

Kaufvertrag gilt für Umweltprämie

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Der Kaufvertrag eines neuen Pkw oder eines Jahreswagens soll voraussichtlich ab 31. März das Dokument für die Anwartschaft auf die staatliche Umweltprämie sein. Diese Entscheidung vom Freitag (6. März 2009) ist vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt worden.

Verbandssprecher Helmut Blümer sagte, damit werde eine große Unsicherheit aus dem Markt genommen. Zunehmend hätten Kunden bei so genannten Bestellautos mit mehrmonatigen Lieferzeiten Sorge dahingehend gehabt, ob bei Liefertermin des Fahrzeuges der Prämientopf noch gefüllt sei. Die Entscheidung sei eine kundenfreundliche Regelung im Sinne des Vertrauensschutzes.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

30 Januar 2009

Vorsicht bei Werbung mit der Umweltprämie

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Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass bei Werbung mit der Umweltprämie einige Dinge beachtet werden sollten, um wettbewerbsrechtlichen Fallstricken zu entgehen:

Nicht ausreichend ist es, beispielsweise pauschal einen rabattierten Endpreis anzugeben, der bereits um die Höhe der Verschrottungsprämie vermindert ist. Denn ohne Hinweis darauf, dass eine staatliche Prämie im Endpreis berücksichtigt wird, deren Inanspruchnahme an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden ist, könnte eine solche Endpreiswerbung wettbewerbswidrig sein.

Wer also mit der Umweltprämie wirbt, sollte ausdrücklich auf die staatliche Förderung hinweisen, um den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um eine von dem Hersteller oder Händler gewährte Vergünstigung. Zur Sicherheit ist weiterhin zu empfehlen, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie in der Werbung anzugeben, also beispielsweise dass

1. nur natürliche Personen begünstigt sind,

2. der Nachweis der Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Altfahrzeugs durch einen staatlich anerkannten Demontagebetrieb zu erbringen ist,

3. das Altfahrzeug für mindestens 1 Jahr auf den Namen des Halters in Deutschland zugelassen sein muss und

4. Personenidentität zwischen dem Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens bestehen muss.

Außerdem ist zu beachten, dass als Endpreis in der Werbung der Betrag anzugeben ist, den der Kunde an den Kfz-Händler tatsächlich entrichten muss. Übernimmt der Händler nicht für seine Kunden die Abwicklung der Beantragung der Umweltprämie bei dem BAFA und die Abwicklung der Verschrottung des Altautos mit dem Demontagebetrieb, sollte in jedem Fall von einer um die Umweltprämie verminderten Endpreiswerbung abgesehen werden. Denn in diesem Fall verlangt der Händler tatsächlich den um 2.500 Euro höher liegenden Verkaufspreis, während sich der Kunde die staatliche Vergünstigung an anderer Stelle selbst holen muss. Die betreffende Endpreiswerbung könnte deshalb irreführend sein.

Im Zweifelsfall sollten die werbenden Unternehmen vor Freischaltung der betreffenden Maßnahmen juristische Beratung einholen.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

16 Januar 2009

Praktische Umsetzung der „Umweltprämie“ geklärt

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Die Details für die Umsetzung der von der großen Koalition beschlossenen Abwrackprämie sind geklärt. Neuwagenkäufer erhalten eine staatliche Vergütung für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit.

Um das Geld zu bekommen, muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und in diesem Jahr einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden.

Für die Kunden ist Eile geboten! Denn die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die Maßnahme des Konjunkturpakets stellen laut Mitteilung die absolute Obergrenze dar. Sind diese Mittel erschöpft, gibt es auch keine Abwrackprämie mehr!

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

14 November 2008

Urteil: Geländewagen sind als Pkw zu besteuern

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Entscheidung des Bundesfinanzhofs München

Geländewagen sind bei der Steuer grundsätzlich als Pkw zu behandeln - und nicht als "anderes Fahrzeug" im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem neuen Urteil bestätigt, das jetzt veröffentlicht wurde (Az.: II R 63/07).
In dem Fall klagte die Halterin eines Toyota Landcruiser. Sie wandte sich gegen die Einstufung ihres Geländewagens durch das Finanzamt als Pkw, nachdem sie das Gesamtgewicht um rund 500 Kilogramm abgelastet hatte.

Das Finanzamt erhob die Steuer emissionsbezogen nach Hubraum. Die Frau wollte aber eine Besteuerung nach Gewicht erreichen, wie es die Kategorie "anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" vorsieht. Das hätte für sie steuerliche Vorteile gehabt. Die Bundesrichter urteilten, die Unterscheidung zwischen Pkw und "anderen Fahrzeugen" müsse anhand einer "Gesamtwürdigung" erfolgen.

Quelle: Automobilwoche

17 Oktober 2008

EU macht Tagfahrlicht zur Pflicht

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Neue Automodelle müssen in der Europäischen Union von 2011 an mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Damit solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Die Zahl der Todesfälle bei Verkehrsunfällen dürfte um drei bis fünf Prozent im Jahr sinken. Das seien mehrere tausend Menschenleben.

Die neuen Leuchten müssen wie das Abblendlicht an der Front eingebaut werden und sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird. Fährt der Fahrer in einen Tunnel, muss er weiterhin das Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht schaltet sich dann automatisch aus.

Die neue Vorschrift gilt nur für neue Modelle und nicht generell für alle Neuwagen. Neue Auto- und Transportermodelle müssen von Februar 2011 an entsprechend ausgestattet sein, neue Lastwagen von August 2012 an. Die Tagfahrleuchten könnten den Verbraucher zusätzlich bis zu 150 Euro je Auto kosten, hieß es. Dafür verbrauchten sie aber nur zwischen einem Viertel und einem Drittel der Energie von Abblendlichtern. Werden Leuchtdioden eingebaut, betrage der Energieverbrauch nur ein Drittel. "Wir haben dann vielleicht einen kleinen Anstieg an Kohlendioxidausstoß, können aber eine große Zahl von Menschenleben retten", sagte ein hochrangiger Kommissionsmitarbeiter.

Das neue Gesetz ist gemeinsam mit dem Europaparlament und den 27 Mitgliedstaaten ausgearbeitet worden. Der Beschluss der EU-Kommission muss daher nicht mehr erneut von beiden Institutionen angenommen werden und kann direkt in Kraft treten.

Quelle: AUTOHAUS online