06 März 2009

Kaufvertrag gilt für Umweltprämie

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Der Kaufvertrag eines neuen Pkw oder eines Jahreswagens soll voraussichtlich ab 31. März das Dokument für die Anwartschaft auf die staatliche Umweltprämie sein. Diese Entscheidung vom Freitag (6. März 2009) ist vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt worden.

Verbandssprecher Helmut Blümer sagte, damit werde eine große Unsicherheit aus dem Markt genommen. Zunehmend hätten Kunden bei so genannten Bestellautos mit mehrmonatigen Lieferzeiten Sorge dahingehend gehabt, ob bei Liefertermin des Fahrzeuges der Prämientopf noch gefüllt sei. Die Entscheidung sei eine kundenfreundliche Regelung im Sinne des Vertrauensschutzes.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.