28 November 2008

Die richtigen Entscheidungen für eine sichere Zukunft

Nutzen Sie die derzeitige Krise und realisieren Sie Ihre persönlichen Wachstumschancen im Servicemarkt.

Rund 15 Millionen Autos sind zwischen drei und sieben Jahre alt, 25 Millionen Fahrzeuge sogar älter als acht Jahre. Bei der heutigen Qualität der Fahrzeuge ist dies ein riesiger Markt mit einem hohen Servicepotenzial.

Die momentane Absatzschwäche im Neuwagenmarkt lässt die Fahrzeuge weiter altern. Viele Autofahrer investieren lieber in eine umfangreiche Reparatur, als sich für einen Neuwagen zu entscheiden. Fast 47 Millionen Fahrzeuge benötigen unseren Service. Die sich daraus ergebenen Wachstumschancen sollten Sie aufgreifen und strategisch umsetzen.

Entscheiden Sie sich, ob Sie Unternehmer oder Unterlasser sein möchten.

Die Unterlasser sind diejenigen, die jammern und sich beklagen wie schlecht die momentanen Bedingungen im Autogeschäft sind.

Die Unternehmer dagegen, nutzen die derzeitige Situation und treffen die richtigen Entscheidungen, um aus der Krise eine Chance für eine sichere Zukunft zu machen.

Solch eine Chance ist das: Aftersales-Erfolgskonzept
..
Durch individuelle und exakt auf Ihren Betrieb zugeschnittene Maßnahmen erhalten Sie ein praxisorientiertes Gesamtkonzept mit einer einzigartigen Erfolgsgarantie.

Sie haben keinerlei finanzielles Risiko, da sich diese Maßnahme zu 100% selbst finanziert.
Es werden vorab konkret messbare Ziele vereinbart, und sollten diese nicht erreicht werden, ist die Maßnahme für Sie garantiert kostenlos.

Treffen Sie jetzt die richtige Entscheidung und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin bei Ihnen im Haus, bei dem Sie mir die Gelegenheit geben, Ihnen die Vorteile und die möglichen Optimierungspotenziale für Ihren Betrieb aus dem angebotenen Erfolgskonzept aufzuzeigen.

Ich würde mich freuen, Sie unterstützen zu dürfen.

21 November 2008

Zitat der Woche

„Erfahrungen sind Maßarbeit.
Sie passen nur dem, der sie macht.“

Carlo Levi

14 November 2008

Urteil: Geländewagen sind als Pkw zu besteuern

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Entscheidung des Bundesfinanzhofs München

Geländewagen sind bei der Steuer grundsätzlich als Pkw zu behandeln - und nicht als "anderes Fahrzeug" im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem neuen Urteil bestätigt, das jetzt veröffentlicht wurde (Az.: II R 63/07).
In dem Fall klagte die Halterin eines Toyota Landcruiser. Sie wandte sich gegen die Einstufung ihres Geländewagens durch das Finanzamt als Pkw, nachdem sie das Gesamtgewicht um rund 500 Kilogramm abgelastet hatte.

Das Finanzamt erhob die Steuer emissionsbezogen nach Hubraum. Die Frau wollte aber eine Besteuerung nach Gewicht erreichen, wie es die Kategorie "anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" vorsieht. Das hätte für sie steuerliche Vorteile gehabt. Die Bundesrichter urteilten, die Unterscheidung zwischen Pkw und "anderen Fahrzeugen" müsse anhand einer "Gesamtwürdigung" erfolgen.

Quelle: Automobilwoche

07 November 2008

Zitat der Woche

„Die Schwierigkeit liegt nicht darin,
neue Ideen zu finden,
sondern darin, die alten loszuwerden.“

John Maynard Keynes