25 September 2009

Zitat der Woche

„Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis,
vielleicht ist keines da.“

Franz Kafka

18 September 2009

Podcast: Marktbearbeitung im Aftersales

Aktive Marktbearbeitung auch im Aftersales?

Während im Verkauf die aktive Marktbearbeitung bei den meisten Autohäusern mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden ist, wird diese im Aftersales-Bereich eher stiefmütterlich behandelt.

Da der Aftersales-Bereich in der Vergangenheit überwiegend als sicherer und ertragreicher „Selbstläufer“ angesehen wurde, sah man meist keine Notwendigkeit, das hier brach liegende Marktpotential gezielt zu bearbeiten.

Auf Grund der Entwicklungen in der Automobilbranche und dem veränderten Kundenverhalten wird es in Zukunft jedoch immer schwieriger werden, die Werkstätten ohne eine aktive Bearbeitung des Servicemarktes dauerhaft auszulasten.

Dabei ist es relativ einfach, durch eine aktive Bearbeitung des Servicemarktes zusätzliche Ertragspotentiale zu erschließen und der Herausforderung der rückläufigen Werkstattauslastung zu begegnen.

Es geht dabei nicht nur darum Neukunden zu gewinnen, sondern auch im Bereich der bestehenden Werkstattkontakte die Bedürfnisse der Kunden zu erkennen und das vorhandene Potential noch besser auszuschöpfen.

Dies ist auch deshalb besonders interessant, weil hier sehr schnell messbare Resultate erzielt werden können.

Hier ist der Podcast Servicemarktbearbeitung

11 September 2009

Zitat der Woche

„Wer aufhört, besser zu werden,
hat aufgehört, gut zu sein.“

Philip Rosenthal

04 September 2009

Stundensätze markengebundener Fachwerkstätten sind erstattungsfähig

Entscheidung des Amtsgerichts Mayen (AZ: 2b C 659/08)

Das Amtsgericht Mayen hat mit o.g.Urteil vom 03.07.2009 entschieden, dass auch bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt vom Geschädigten beansprucht werden können, wenn nicht der Versicherer eine mühelos ohne weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit aufzeigt.

Hierfür sei aber nicht ausreichend, den Geschädigten nur auf eine abstrakte Möglichkeit der technisch ordnungsgemäßen Reparatur in einer kostengünstigeren Fremdwerkstatt zu verweisen, so dass Gericht. Weiterhin könne der Geschädigte für die hypothetische Reparaturdauer auch Nutzungsausfall verlangen.

Im verhandelten Fall ist dem Kläger ein fiktiver Schaden in Höhe von 770,94 Euro entstanden. Dieser Betrag berücksichtigt Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt, welche das Gericht vorliegend im Rahmen der fiktiven Abrechnung für erstattungsfähig hält.

Zwar muss sich der Geschädigte, der mühelos eine konkrete ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, auf diese verweisen lassen. Es fehlt jedoch an den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Verweisung, wenn der Geschädigte nur auf die abstrakte Möglichkeit einer technisch ordnungsgemäßen Reparatur einer kostengünstigeren Fremdwerkstatt verwiesen wird (vgl. BGH, NJW2003, 2086).