27 Mai 2011

Bundesregierung beschließt E-Auto-Paket

Das Kabinett hat eine Milliardenförderung und Steuervergünstigungen sowie Sonderrechte für Elektroautos in Deutschland beschlossen.

Mit einem Mix von Maßnahmen und neuen Anreizen soll das Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 erreicht werden.

Das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ umfasst im Einzelnen folgende Punkte:


  • Verdopplung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos von fünf auf zehn Jahre.
    Das soll für alle bis Ende 2015 zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge gelten, die elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer haben.


  • Die Forschung vor allem bei der Batterietechnik soll bis 2013 mit einer Milliarde Euro zusätzlich gefördert werden.

  • Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass E-Autos beim Kauf nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen. Bisher sind E-Autos im Schnitt bis zu 9.000 Euro teurer, was bei der privaten Nutzung von Dienstwagen und der daraus resultierenden Versteuerung als geldwerter Vorteil von Nachteil wäre.

  • Die Bundesregierung will mit gutem Beispiel vorangehen: Zehn Prozent aller neu gekauften oder gemieteten Autos für den Regierungs-Fuhrpark sollen E-Autos sein.

  • Kommunen sollen die Mitbenutzung von Busspuren erlauben können.
    Auch Fahrspuren nur für E-Autos sollen möglich sein.


  • Sonderparkflächen für E-Autos, die so eine „Parkplatz-Garantie“ und möglicherweise kostenlose Parkzonen in Städten bekommen könnten.

  • Wechselkennzeichen: Wer ein E-Auto als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können. Dann wäre nur für ein Fahrzeug die Versicherungsprämie fällig."

  • Quelle: www.bundesregierung.de