24 November 2006

Auch Firmenfahrzeuge mit Winterreifen ausrüsten

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Sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter sind für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs verantwortlich. Darauf macht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeugewerbe (ZDK) aufmerksam und weist auf die seit kurzem geltende Pflicht zur geeigneten Bereifung bei schlechten Wetterverhältnissen hin.

Für Kfz-Betriebe bedeutet das, dass sowohl Firmenfahrzeuge als auch Vorführ- und Gebrauchtwagen mit Winterreifen ausgerüstet sein sollten. Jeder Unternehmer sollte sich über die möglichen Konsequenzen des Überlassens eines Fahrzeugs mit ungeeigneter Bereifung im Klaren sein, schreibt der Verband.

Auch Mitarbeiter, die ein Fahrzeug ihres Arbeitgebers benutzen, sind demnach für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

Wird bei entsprechender Wetterlage ein Fahrzeug mit unangepasster Bereifung geführt, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Bei einer Verkehrsbehinderung fallen 40 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

Im Falle eines Unfalles besteht zudem ein enormes Haftungsrisiko, da unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere Kaskoversicherer leistungsfrei sind.
In der Haftpflichtversicherung ist bei Verwendung unangepasster Reifen zumindest mit einem hohen Selbstverschuldensanteil zu rechnen. Bußgelder und die Haftungsrisiken können sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter treffen.