30 Mai 2008

KBA greift im DPF-Streit ein

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Artikel aus kfz-betrieb online:

Weil der Austausch der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Dieselpartikelfilter nicht wie gewünscht vorangeht, schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun die betroffenen Halter direkt an. Dies teilte der Präsident des KBA der Pressestelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit. Die ersten Schreiben sollen am 23. Mai herausgehen, die Aktion in der 22. Kalenderwoche abgeschlossen sein.

Obwohl das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Autoteilehandel (GVA) nach dem Bekanntwerden der Funktionsuntüchtigkeit einiger Filter eine Kulanzregelung angeboten und offensiv beworben haben, hatten die Verbraucher bisher nur in geringem Maße die Möglichkeit genutzt, die Filter kostenlos auszutauschen.

In dem Schreiben wird auch auf die von Kfz-Gewerbe und Autoteilehandel angebotene verbraucher- und umweltfreundliche Lösung hingewiesen. Das KBA empfiehlt, sehr rasch von der Austauschmöglichkeit Gebrauch zu machen, um auch künftig von den Steuervorteilen und von der Umweltplakette profitieren zu können. Sollte es derzeit noch keinen funktionierenden Ersatzfilter gibt, bekämen die Halter in ihrer Werkstatt einen Gutschein, den man einlösen könne, sobald ein geeigneter Filter lieferbar ist.

Steuervorteile in Gefahr

Das KBA unterstreicht seine Empfehlung mit dem Hinweis, dass die Beibehaltung der Steuerbegünstigung und die Zuteilung der Umweltplakette nur gerechtfertigt sind, wenn die Kulanzregelung zum Austausch der Filter auch in Anspruch genommen wird. Bei einer zu geringen Beteiligung an der Umtauschaktion behalte sich die Bundesregierung vor, die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.

Der ZDK hat seine Mitgliedsbetriebe in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Kunden einen rechtlichen Anspruch auf für ihn kostenlosen Austausch hat, "unabhängig davon, ob die Werkstatt ein Verschulden trifft". Die Werkstatt kann bei ihrem Lieferanten Rückgriff nehmen. Zur Erleichterung des Abwicklungsprocederes zwischen Werkstatt und Ersatzteilhändler hat der Verband eine Kostenübernahmeerklärung (analog der seit vielen Jahren bekannten Reparaturkostenübernahmeerklärung) erarbeitet. Der Gesamtverband Autoteilehandel (GVA) wurde diesbezüglich informiert.

"Lassen Sie uns gemeinsam die Chance nutzen, die Rußpartikelfilteraffäre auf Basis der Kulanzregelung schnellstmöglich abzuarbeiten. Dies verhindert unangenehme und teure rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Werkstatt und Kunde einerseits sowie Werkstatt und Teilehandel andererseits", heißt es in einem Rundschreiben an die Verbandsorganisation.

Weitere Hilfe finden Werkstätten auf der Internetseite von ZDK und Deutscher Umwelthilfe (URL: http://www.diesel-filter-tausch.de/)

Quelle: kfz-betrieb online