24 März 2006

Autoschlüssel im Briefkasten kostet Versicherungsschutz

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Entscheidung des OLG Celle

Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines kaskoversicherten Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die Fahrzeugschlüssel in den Außenbriefkasten der Reparaturwerkstatt einwirft, auf deren Gelände das Auto zur Reparatur abgestellt wurde.

Das hat das Oberlandesgericht Celle im Fall eines geklauten Porsche entschieden. Der Senat sah es als grob fahrlässig an, dass der Besitzer den Fahrzeugschlüssel seines PKW in den gegen fremde Zugriffe ungenügend geschützten Außenbriefkasten geworfen hatte, während sein Fahrzeug auf dem frei einseh- und befahrbaren Betriebsgelände parkte.

OLG Celle, Az.: 8 U 182/04