13 Juli 2007

Rotes Kennzeichen: Kfz-Gewerbe Bayern gibt Entwarnung


Die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung läßt weiterhin Pkw-Probefahrten mit rotem Kennzeichen auch ohne Begleitung des Händlers zu.

Darauf hat der Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Bayern, Dirk Weinzierl, hingewiesen.

In einem Schreiben habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee deutlich gemacht, dass es selbstverständlich weiterhin möglich sei, "Probefahrten mit Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen ausgestattet sind, auch ohne Begleitung des Kfz-Händlers durchzuführen."

Das Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung am 01. März 2007 hatte zunächst gegenteilige Befürchtungen ausgelöst.

Der Kfz-Verband in Bayern betonte jetzt, dass hierbei aber keine wesentlichen Änderungen bei den Regelungen zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr eingeführt wurden. § 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung wurde durch den Bundesrat lediglich dahingehend ergänzt, dass das rote Kennzeichen nur zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt wird.

Quelle: AUTOHAUS Online