22 Juni 2007

Urteil: Kläger darf defektes Auto zurückgeben

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Entscheidung des OLG Koblenz

"Verhalten des Autofahrers war nicht ursächlich für den Schaden"

Versäumte Inspektionen kosten einen Autofahrer bei einem technischen Mangel am Fahrzeug nicht ohne weiteres seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (AZ 5 U 1518/06).

Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Fahrzeughändler nachweisen könne, dass der technische Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf und gab der Anfechtungsklage eines Autokäufers statt.

Der Kläger hatte einen Neuwagen gekauft, bei dem sich nach etwa 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu beheben beziehungsweise das Fahrzeug zurückzunehmen, da der Kläger die regelmäßig vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen hatte.

Anders als das Landgericht sah das OLG darin keinen ausreichenden Grund, die Rückabwicklung des Vertrages zu versagen. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass das Verhalten des Klägers den technischen Defekt nicht begünstigt habe. Da der Fahrzeughändler eine Nachbesserung endgültig abgelehnt habe, dürfe der Kläger den Wagen zurückgeben.